Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
Trumps strategischer Fehlschluss trifft auch Europa
Die alte Raubkatze und der Mut der Ukrainer
Der Landesverband Ost feiert Geburtstag – Die „Armee der Einheit“ wurde im DBwV verwirklicht
Der Aufwuchs der Reserve als sicherheitspolitische Aufgabe
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Ein Ausweis, der mehr als Anerkennung sein kann
16 Jahre nach dem Karfreitagsgefecht: Mehr als 26.000 machen beim 16K3-Gedenkmarsch mit
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen drei Soldaten beim Karfreitagsgefecht
„Lassen Sie uns gemeinsam den Tag deutschlandweit zu etwas Besonderem machen“
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Wildflecken/Paderborn - Nach dem tödlichen Schießunfall mit einer Panzerfaust im unterfränkischen Wildflecken im Mai 2017 hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt. Dem Soldaten, der mit der Panzerfaust geschossen hatte, konnte kein Fehlverhalten nachgewiesen werden, sagte die Leitende Oberstaatsanwältin Ursula Haderlein am Mittwoch (14. Februar 2018). Vielmehr sei das Opfer entgegen aller vorgegebenen Sicherheitsanweisungen unvorsichtig gewesen. Gegen den Schützen war zunächst wegen fahrlässiger Tötung ermittelt worden. Ein 22 Jahre alter Soldat war auf dem Truppenübungsplatz bei Schießübungen mit der Panzerfaust im Landkreis Bad Kissingen zu früh hinter der Waffe wieder aufgestanden und wurde deshalb vom Rückstrahl tödlich verletzt. Der Hauptgefreite stammte aus dem Kreis Paderborn (Nordrhein-Westfalen). Die Schweinfurter Staatsanwaltschaft hatte zunächst auf den Abschlussbericht der Bundeswehr zu dem Vorfall gewartet. Die hatte unter anderem überprüft, ob die Einweisungen der Soldaten sowie deren technische Ausrüstung fehlerhaft waren und ob der Unfall hätte verhindert werden können. Die Experten des Heeres seien nun zu dem gleichen Schluss gekommen wie die Staatsanwaltschaft: dass es ein tragischer Unglücksfall war. Die Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung gegen den Schützen seien daher Ende Januar eingestellt worden.
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: