70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Wildflecken/Paderborn - Nach dem tödlichen Schießunfall mit einer Panzerfaust im unterfränkischen Wildflecken im Mai 2017 hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt. Dem Soldaten, der mit der Panzerfaust geschossen hatte, konnte kein Fehlverhalten nachgewiesen werden, sagte die Leitende Oberstaatsanwältin Ursula Haderlein am Mittwoch (14. Februar 2018). Vielmehr sei das Opfer entgegen aller vorgegebenen Sicherheitsanweisungen unvorsichtig gewesen. Gegen den Schützen war zunächst wegen fahrlässiger Tötung ermittelt worden. Ein 22 Jahre alter Soldat war auf dem Truppenübungsplatz bei Schießübungen mit der Panzerfaust im Landkreis Bad Kissingen zu früh hinter der Waffe wieder aufgestanden und wurde deshalb vom Rückstrahl tödlich verletzt. Der Hauptgefreite stammte aus dem Kreis Paderborn (Nordrhein-Westfalen). Die Schweinfurter Staatsanwaltschaft hatte zunächst auf den Abschlussbericht der Bundeswehr zu dem Vorfall gewartet. Die hatte unter anderem überprüft, ob die Einweisungen der Soldaten sowie deren technische Ausrüstung fehlerhaft waren und ob der Unfall hätte verhindert werden können. Die Experten des Heeres seien nun zu dem gleichen Schluss gekommen wie die Staatsanwaltschaft: dass es ein tragischer Unglücksfall war. Die Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung gegen den Schützen seien daher Ende Januar eingestellt worden.
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