70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Ausführliche Informationen durch den Fachmann für Versorgungsrecht in der KTMS, Stabshauptmann a. D. Eberhard Mandel (Foto: Michael Grothe)
Nach den einleitenden Worten durch den Bezirksvorsitzenden Hauptmann a.D. Michael Grothe sowie der Begrüßung durch den Leiter der Fachschule des Heeres für Technik, Oberstleutnant Holger Fleckenstein startete das Tagesseminar mit dem Schwerpunktthema: Das Versorgungsrecht der Berufssoldaten. Stabshauptmann a.D. Eberhard Mandel von der Karl-Theodor-Molinari-Stiftung (KTMS) informierte in seinem Vortrag "nicht nur trocken" über die gesetzlichen Vorgaben aus fachlicher Sicht. Als ehemaliger Berufssoldat wusste er auch von unzähligen Beispielen "aus der Praxis für die Praxis" zu berichten und ließ auch diesen Praxisinformationen ausreichend Raum. Neben den Veränderungen im Versorgungsrecht und den Berechnungsmodi des Ruhegehaltes umfassten seine Ausführungen auch die Hinzuverdienstregelung, das Zusammentreffen von Ruhegehalt und Rente, die Versorgungsausgleichsproblematik bei geschiedenen Berufssoldaten und nicht zuletzt auch die Hinterbliebenenversorgung bzw. Witwenversorgung. Alles in allem eine Menge Stoff in kurzer Zeit, der den Seminarteilnehmern ein hohes Maß an Aufmerksamkeit und Konzentration abverlangte. Schlag auf Schlag ging es weiter. Im schwierigen Themenkomplex „Beihilfe des Bundes“ wurden die 55 Tagungsteilnehmer schließlich durch Regierungsamtmann Uwe Serafin informiert. Der Mitarbeiter des Sozialdienstes der Bundeswehr erläuterte unter anderem, dass die Beihilfe die aus den laufenden Bezügen zu bestreitende gesundheitliche Eigenvorsorge ergänzt und somit für Soldaten eine finanzielle Unterstützung in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen darstellt.
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