Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
Mama, warum hast du eine Uniform?
Eine Frau, die mutig für ein anderes Leben kämpfte
Kameradschaft und Selbstverständnis
„Die Bundeswehr braucht eine Revolution“
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
16K3-Gedenkmarsch: Erinnerung an das Karfreitagsgefecht
Erinnerung an die Gefallenen vom OP North
Erzählen Sie Ihre Veteranengeschichte!
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Düsseldorf. Ein inzwischen entlassener Reserveoffizier der Bundeswehr ist wegen geheimdienstlicher Aktivitäten im Dienste Russlands schuldig gesprochen worden. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht verurteilte den 66-Jährigen am Freitag zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung.
Der Mann aus Erkrath bei Düsseldorf habe dem russischen Geheimdienst GRU jahrelang Informationen geliefert - unter anderem über das Reservistenwesen der Bundeswehr, die Auswirkungen der EU-Sanktionen gegen Russland und den Cyberbereich.
Er sei getrieben gewesen von einer «extrem russlandfreundlichen Einstellung und dem Drang, sich bei russischen Militärangehörigen beliebt und wichtig zu machen», sagte der Vorsitzende Richter. Dabei habe er in Kauf genommen, den Interessen der Bundesrepublik und der USA zu schaden.
Der Verteidiger des Deutschen hatte einen Freispruch gefordert. Keine der weitergegebenen Informationen seien geheim gewesen, sondern alles öffentlich zugänglich. Die Versendung der Dokumente an einen russischen Militärattaché hatte der Angeklagte umfassend eingeräumt.
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: