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Drohnen können zur Spionage und Sabotage eingesetzt werden. Trotzdem darf die Bundeswehr diese Flugobjekte bislang nur in Ausnahmefällen abschießen. Das soll sich nach dem Willen der Regierung ändern.
Berlin - Eine Gesetzesänderung soll der Bundeswehr den Abschuss verdächtiger Drohnen erlauben. Das Bundeskabinett brachte einen entsprechenden Gesetzentwurf von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) auf den Weg. Ob das Vorhaben der rot-grünen Minderheitsregierung im Bundestag die notwendige Mehrheit findet, ist allerdings offen.
Die vorgesehene Änderung des Luftsicherheitsgesetzes würde den Streitkräften die Anwendung von «Waffengewalt gegen unbemannte Luftfahrzeuge» ermöglichen. Außerhalb von militärischen Liegenschaften dürfen sie bislang nämlich nur Luftfahrzeuge abdrängen, zur Landung zwingen, den Einsatz von Waffengewalt androhen oder Warnschüsse abgeben. Ein Abschuss soll aber auch künftig nur dann zulässig sein, wenn Menschenleben in Gefahr sind oder kritische Infrastruktur bedroht ist - also etwa wichtige Anlagen für Energie oder Telekommunikation.
«Drohnen als Instrument für Spionage und Sabotage können eine ernste Gefahr sein», erläuterte Faeser. Speziell seit dem russischen Angriff auf die Ukraine werde in Deutschland immer häufiger der Einsatz von Drohnen beobachtet. Erst am vergangenen Wochenende war ein Militärflugplatz nahe Ingolstadt (Bayern) von bis zu zehn Drohnen unbekannter Herkunft überflogen worden.
Ob der Bundestag die von Faeser angepeilte Gesetzesänderung verabschiedet, ist allerdings offen. SPD und Grüne sind seit dem Bruch der Ampel-Koalition ohne Mehrheit im Parlament. CDU und CSU sehen das Vorhaben kritisch. Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Günter Krings (CDU), äußerte bereits vor wenigen Tagen verfassungsrechtliche Bedenken und sprach von «reiner Symbolgesetzgebung» ohne realen Sicherheitsgewinn.
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