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Dass die Bundeswehr weiterhin hohe Investitionen brauchen wird, wenn das 100-Milliarden-Sondervermögen aufgebraucht ist, wird allgemein anerkannt. Strittig ist aber, wo das Geld herkommen soll.
Berlin. Die FDP-Bundestagsfraktion lehnt es ab, die Verteidigungsausgaben aus der Schuldenbremse des Grundgesetzes herauszunehmen. «Investitionen in unsere Sicherheit hängen nicht von der Schuldenbremse ab, sondern von politischen Entscheidungen», sagte der Fraktionsvorsitzende Christian Dürr am Freitag der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. «Deshalb werden wir in den kommenden Wochen priorisieren müssen, um den Haushalt umzuschichten.»
Verteidigungsminister Boris Pistorius hatte zuvor gefordert, Ausgaben für die Verteidigung und auch für Teile der Krisenvorsorge von der Schuldenbremse auszunehmen. Der SPD-Politiker berief sich auf das Grundgesetz, in dem sowohl die Schuldenbremse als auch die Verteidigungsfähigkeit der Streitkräfte verankert ist. «Die Schuldbremse bliebe ja bestehen, aber die Ausgaben für Verteidigung und Zivilschutz würden nicht dort eingerechnet», sagte Pistorius der Deutschen Presse-Agentur. Sein Haus habe dazu ein Rechtsgutachten erstellt. Finanzminister Christian Lindner (FDP) lehnte dies umgehend ab. «Der bessere Weg ist, in unserem großen Staatshaushalt Geld umzuschichten und die Wirtschaft in Fahrt zu bringen», sagte er der dpa.
FDP-Fraktionschef Dürr betonte nun, die Schuldenbremse sei kein Hemmnis. «Sie ist vielmehr eine Lebensversicherung für die Stabilität unseres Landes - und eine Lebensversicherung kündigt man in schwierigen Zeiten nicht.» Während der Pandemie habe die unionsgeführte Bundesregierung viele Schulden aufgenommen, aber nur ein Bruchteil sei für Investitionen genutzt worden. «Unsere Koalition hat es trotz Konsolidierungskurs geschafft, die Investitionen deutlich zu steigern. Wenn wir diesen Pfad verlassen, dann wird es ab 2028 keine ausreichende Finanzierung des Verteidigungsetats geben», warnte Dürr.
Ende 2027 wird voraussichtlich das 100-Milliarden-Sondervermögen zur Stärkung der Bundeswehr ausgegeben sein. Dieses war nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine 2022 aufgelegt worden. Offen ist, wie die anschließend weiter notwendigen hohen Investitionen zur Verbesserung der deutschen Verteidigungsfähigkeit finanziert werden sollen.
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