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Berlin. Das Verteidigungsministerium erwartet eine Aufklärung von Unregelmäßigkeiten bei der privaten Nutzung von Bundeswehr-Dienstwagen. «Das ist zunächst mal ein beunruhigender Sachverhalt, auf den die aktuelle Geschäftsführung gestoßen ist», sagte ein Ministeriumssprecher dazu am Mittwoch (5. Juni) in Berlin.
Der Fuhrpark der Bundeswehr, ein Staatsbetrieb, hatte entdeckt, dass für einen bestimmten Kreis leitender Mitarbeiter seit 2005 ein Carsharing-Modell betrieben wurde, nachdem eine private Nutzung von Firmenwagen untersagt worden war. Das Verteidigungsministerium hatte darüber am Dienstag in Berlin die Obleute der Bundestagsfraktionen unterrichtet.
So hätten zunächst 42 leitende Angestellte weiter privaten Zugang zu Dienstwagen gehabt, obwohl es für den Wegfall Ausgleichszahlungen gegeben habe, hieß es. Zuletzt seien es noch 9 Mitarbeiter gewesen. Für die Nutzung der Carsharing-Wagen sei weder ein kostendeckender Eigenanteil gezahlt worden, noch seien für den geldwerten Vorteil Steuern und Beiträge richtig abgeführt worden.
Es gehe bei den Folgen der Nutzung um ein Geldbetrag von mindestens 900 000 Euro, heißt es in der Unterrichtung, die der Deutschen Presse-Agentur vorlag. Das Ministerium will den Fall der Staatsanwaltschaft übergeben, macht zur genauen Schadenshöhe aber keine Angaben. Die Anteile an der Bundeswehr Fuhrpark Service GmbH werden zu 75,1 vom Verteidigungsministerium gehalten und zu 24,9 Prozent über die Deutsche Bahn AG.
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