70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Berlin. Das Verteidigungsministerium erwartet eine Aufklärung von Unregelmäßigkeiten bei der privaten Nutzung von Bundeswehr-Dienstwagen. «Das ist zunächst mal ein beunruhigender Sachverhalt, auf den die aktuelle Geschäftsführung gestoßen ist», sagte ein Ministeriumssprecher dazu am Mittwoch (5. Juni) in Berlin.
Der Fuhrpark der Bundeswehr, ein Staatsbetrieb, hatte entdeckt, dass für einen bestimmten Kreis leitender Mitarbeiter seit 2005 ein Carsharing-Modell betrieben wurde, nachdem eine private Nutzung von Firmenwagen untersagt worden war. Das Verteidigungsministerium hatte darüber am Dienstag in Berlin die Obleute der Bundestagsfraktionen unterrichtet.
So hätten zunächst 42 leitende Angestellte weiter privaten Zugang zu Dienstwagen gehabt, obwohl es für den Wegfall Ausgleichszahlungen gegeben habe, hieß es. Zuletzt seien es noch 9 Mitarbeiter gewesen. Für die Nutzung der Carsharing-Wagen sei weder ein kostendeckender Eigenanteil gezahlt worden, noch seien für den geldwerten Vorteil Steuern und Beiträge richtig abgeführt worden.
Es gehe bei den Folgen der Nutzung um ein Geldbetrag von mindestens 900 000 Euro, heißt es in der Unterrichtung, die der Deutschen Presse-Agentur vorlag. Das Ministerium will den Fall der Staatsanwaltschaft übergeben, macht zur genauen Schadenshöhe aber keine Angaben. Die Anteile an der Bundeswehr Fuhrpark Service GmbH werden zu 75,1 vom Verteidigungsministerium gehalten und zu 24,9 Prozent über die Deutsche Bahn AG.
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: