Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
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Antrittsbesuch bei L92
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Aus der Not geboren, im Kalten Krieg bestanden, international bewährt und für die Zukunft bereit – 70 Jahre Bundeswehr
„Viele haben mich für verrückt erklärt, aber mein Entschluss stand felsenfest.“
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Bundestag berät über vier Auslandseinsätze
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Gedenken: Erinnerung an Feldwebel Alexander Arndt
Gedenken: Erinnerung an Oberstabsarzt Dr. Dieter Eißing
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Wichtige Vorarbeit für die Hauptversammlung: der Koordinierungsausschuss
Countdown zur Hauptversammlung: Genau hinschauen und nachrechnen
Auf dem Weg zur Hauptversammlung 2025 – Wir gestalten mit!
Bildergalerie: Gesichter der Hauptversammlung
Den Haag. Ein Bombenangriff der niederländischen Armee auf ein Wohnhaus in Afghanistan 2007 mit vielen Toten war einem Gerichtsurteil zufolge unrechtmäßig. Ein Gericht in Den Haag verurteilte am Mittwoch den Staat zur Zahlung von Schadenersatz an die Familien der Opfer. Das Gericht gab damit einer Klage von vier Angehörigen statt. Ihnen zufolge waren bei dem Vorfall 20 Menschen getötet worden.
2007 hatten niederländische Einheiten in der Provinz Urusgan im Kampf gegen die militant-islamistischen Taliban einen Wohnkomplex bombardiert - obwohl bekannt war, dass dort Zivilisten wohnten. Der Staat hatte angeführt, dass es sich um ein militärisches Ziel gehandelt habe, denn Taliban-Kämpfer hätten das Gebäude auch für militärische Zwecke genutzt. Nach Ansicht des Gerichts gab es dafür allerdings keine ausreichenden Hinweise. Der Staat habe daher gegen das internationale humanitäre Kriegsrecht verstoßen, da ein Unterschied zwischen zivilen und militärischen Zielen gemacht werden müsse. Gegen das Urteil kann der Staat noch berufen.
Der Angriff auf den Wohnkomplex gehörte zur sogenannten Schlacht um Chora der internationalen Schutztruppe Isaf gegen die Taliban. Die Niederlande hatten sich an der Nato-geführten Mission beteiligt.
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