70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
„Das KSK genießt im internationalen Kreis vergleichbarer Spezialkräfte einen ausgezeichneten Ruf"
Körperliche und mentale Stärke sind der Schlüssel
70 Jahre Wehrpflicht: Einführung, Aussetzung und Neubeginn
Erinnerung an den Widerstand vom 20. Juli 1944
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Erinnerung an Alexander Schleiernick, Oleg Meiling und Martin Brunn
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Den Haag. Ein Bombenangriff der niederländischen Armee auf ein Wohnhaus in Afghanistan 2007 mit vielen Toten war einem Gerichtsurteil zufolge unrechtmäßig. Ein Gericht in Den Haag verurteilte am Mittwoch den Staat zur Zahlung von Schadenersatz an die Familien der Opfer. Das Gericht gab damit einer Klage von vier Angehörigen statt. Ihnen zufolge waren bei dem Vorfall 20 Menschen getötet worden.
2007 hatten niederländische Einheiten in der Provinz Urusgan im Kampf gegen die militant-islamistischen Taliban einen Wohnkomplex bombardiert - obwohl bekannt war, dass dort Zivilisten wohnten. Der Staat hatte angeführt, dass es sich um ein militärisches Ziel gehandelt habe, denn Taliban-Kämpfer hätten das Gebäude auch für militärische Zwecke genutzt. Nach Ansicht des Gerichts gab es dafür allerdings keine ausreichenden Hinweise. Der Staat habe daher gegen das internationale humanitäre Kriegsrecht verstoßen, da ein Unterschied zwischen zivilen und militärischen Zielen gemacht werden müsse. Gegen das Urteil kann der Staat noch berufen.
Der Angriff auf den Wohnkomplex gehörte zur sogenannten Schlacht um Chora der internationalen Schutztruppe Isaf gegen die Taliban. Die Niederlande hatten sich an der Nato-geführten Mission beteiligt.
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