70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Mannheim - Im Pfullendorf-Skandal bei der Bundeswehr will der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) noch im Februar über den Antrag von drei entlassenen Soldaten entscheiden. Die Männer waren Anfang 2017 wegen quälerischer Aufnahmerituale aus der Truppe ausgeschlossen worden - zu Recht, wie das Verwaltungsgericht Sigmaringen entschied. Die Betroffenen haben gegen dieses Urteil beim VGH die Zulassung auf Berufung beantragt. «Voraussichtlich noch im Februar wird der Verwaltungsgerichtshof entscheiden», sagte ein Sprecher des VGH am Dienstag (6. Februar 2018) in Mannheim. Sollte der Verwaltungsgerichtshof den Anträgen stattgeben, sei das nächste Vorgehen an Fristen gebunden, hieß es. In einem solchen Fall sei mit weiteren Schritte frühestens Ende des Jahres zu rechnen. Sollte das VGH die Anträge ablehnen, bleibe den Männern grundsätzlich der Gang vor das Verfassungsgericht. Ein vierter gefeuerter Soldat hatte seinen Antrag beim Verwaltungsgerichtshof zurückgenommen. Vor einem Jahr hatten Berichte aus der Staufer-Kaserne die Öffentlichkeit schockiert. Einerseits ging es um angebliche sexuell-sadistische Praktiken - die Justiz bestätigte diese Vorwürfe nicht - und andererseits um quälerische Rituale. Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hatte die Vorgänge als «abstoßend und widerwärtig» bezeichnet. Der Anwalt eines Soldaten hatte die Vermischung der Vorwürfe kritisiert.
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