Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
Trumps strategischer Fehlschluss trifft auch Europa
Die alte Raubkatze und der Mut der Ukrainer
Der Landesverband Ost feiert Geburtstag – Die „Armee der Einheit“ wurde im DBwV verwirklicht
Der Aufwuchs der Reserve als sicherheitspolitische Aufgabe
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Ein Ausweis, der mehr als Anerkennung sein kann
16 Jahre nach dem Karfreitagsgefecht: Mehr als 26.000 machen beim 16K3-Gedenkmarsch mit
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen drei Soldaten beim Karfreitagsgefecht
„Lassen Sie uns gemeinsam den Tag deutschlandweit zu etwas Besonderem machen“
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Mannheim - Im Pfullendorf-Skandal bei der Bundeswehr will der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) noch im Februar über den Antrag von drei entlassenen Soldaten entscheiden. Die Männer waren Anfang 2017 wegen quälerischer Aufnahmerituale aus der Truppe ausgeschlossen worden - zu Recht, wie das Verwaltungsgericht Sigmaringen entschied. Die Betroffenen haben gegen dieses Urteil beim VGH die Zulassung auf Berufung beantragt. «Voraussichtlich noch im Februar wird der Verwaltungsgerichtshof entscheiden», sagte ein Sprecher des VGH am Dienstag (6. Februar 2018) in Mannheim. Sollte der Verwaltungsgerichtshof den Anträgen stattgeben, sei das nächste Vorgehen an Fristen gebunden, hieß es. In einem solchen Fall sei mit weiteren Schritte frühestens Ende des Jahres zu rechnen. Sollte das VGH die Anträge ablehnen, bleibe den Männern grundsätzlich der Gang vor das Verfassungsgericht. Ein vierter gefeuerter Soldat hatte seinen Antrag beim Verwaltungsgerichtshof zurückgenommen. Vor einem Jahr hatten Berichte aus der Staufer-Kaserne die Öffentlichkeit schockiert. Einerseits ging es um angebliche sexuell-sadistische Praktiken - die Justiz bestätigte diese Vorwürfe nicht - und andererseits um quälerische Rituale. Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hatte die Vorgänge als «abstoßend und widerwärtig» bezeichnet. Der Anwalt eines Soldaten hatte die Vermischung der Vorwürfe kritisiert.
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