70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Dein Patch kann Gutes tun!
„Das KSK genießt im internationalen Kreis vergleichbarer Spezialkräfte einen ausgezeichneten Ruf"
Körperliche und mentale Stärke sind der Schlüssel
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Erinnerung an Alexander Schleiernick, Oleg Meiling und Martin Brunn
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Immer häufiger wird deutsches Militärgelände von illegalen Drohnen überflogen. Weil das die Sicherheit gefährden kann, soll die Bundeswehr robuster als bisher gegen solche Flugobjekte vorgehen.
Berlin - Die Bundeswehr soll verdächtige Drohnen künftig abschießen dürfen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Kabinett an diesem Mittwoch auf den Weg bringen will. Die vorgesehene Änderung des Luftsicherheitsgesetzes, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, würde den Streitkräften die Anwendung von «Waffengewalt gegen unbemannte Luftfahrzeuge» ermöglichen. Bislang dürfen sie nur Luftfahrzeuge abdrängen, zur Landung zwingen, den Einsatz von Waffengewalt androhen oder Warnschüsse abgeben.
Die zusätzlichen Befugnisse werden in Regierungskreisen damit begründet, dass in Deutschland immer häufiger illegale Drohnen über kritischen Infrastrukturen und militärischen Liegenschaften gesichtet würden. Nach dem Gesetzentwurf, der noch vom Bundestag verabschiedet werden muss, ist ein Abschuss aber nur dann vorgesehen, wenn Menschenleben oder die Sicherheit einer «kritischen Anlage» bedroht sind.
Zuletzt waren unter anderem Drohnen-Überflüge vom US-Militärflugplatz Ramstein sowie von den Ausbildungsstätten für ukrainische Soldaten gemeldet worden. Im November umflog eine Drohne sogar einen britischen Flugzeugträger, als dieser in Hamburg zu Gast war.
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: