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Kyros Mossadegh, der Schah und die Mullahs
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Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
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Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Im März vergangenen Jahres hatte die "Gorch Fock" nach langer Werftliegezeit endlich wieder Wasser unterm Kiel. Die Sanierung hat nun ein juristisches Nachspiel. Foto: dpa/picture alliance
Die Sanierung der „Gorch Fock“ hat nun auch ein juristisches Nachspiel: Das Verteidigungsministerium hat eine Klage gegen ehemalige Vorstände der Elsflether Werft eingereicht.
Zwei ehemalige Geschäftsführer der Elsflether Werft, die vom BMVg mit der Sanierung des Segelschulschiffs „Gorch Fock“ beauftragt worden war, sehen sich nun mit einer Schadensersatzklage konfrontiert. Gegenüber der „Nordwest-Zeitung“ bestätigte das Ministerium, dass eine entsprechende Klage bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg eingereicht worden sei. Der Vorwurf: Die Werft soll überhöhte Rechnungen zu Lasten des Bundes gestellt haben.
Das BAAINBw hatte demnach Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit erhöhten Abrechnungen geltend gemacht. Nun sei zur Wahrung der Frist zum Ende des Jahres 2021 eine zivilrechtliche Klage gegen die ehemaligen Werft-Chefs eingereicht worden.
Die Elsflether Werft hatte im Februar 2019 Insolvenz angemeldet, die Fertigstellung der 2015 begonnenen Sanierung der „Gorch Fock“ hatte im Oktober 2019 die Lürssen-Werft übernommen. Im Herbst vergangenen Jahres erhielt die Marine ihr traditionsreiches Segelschulschiff zurück.
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