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Kabul. Nach einem Bericht der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) sind seit der Machtübernahme der militant- islamistischen Taliban in Afghanistan zahlreiche ehemalige Sicherheitskräfte der Regierung verschwunden oder exekutiert worden. Taliban-Kräfte hätten in vier der 34 Provinzen des Landes mehr als 100 ehemalige Soldaten, Polizisten oder Geheimdienstler hingerichtet oder verschwinden lassen, heißt es in dem am Dienstag veröffentlichten Bericht.
Der Report dokumentiert auf 25 Seiten die Tötungen oder das Verschwindenlassen von ehemaligen Angehörigen der Sicherheitskräfte - Militärs, Polizei, Geheimdienst oder regierungsfreundlichen Milizen - die sich ergeben hatten oder von den Taliban zwischen 15. August und Ende Oktober festgenommen worden seien. Die Untersuchungen von HRW hätten ergeben, dass alleine in den Provinzen Gasni, Helmand, Kandahar und Kundus mehr als 100 ehemalige Angehörige der Sicherheitskräfte getötet oder verschwunden seien.
Die Führung der Taliban habe ihre Mitglieder angewiesen, Mitglieder von Einheiten, die sich ihnen ergeben hatten, zu registrieren. Sie hätten zudem auf zurückgelassene Beschäftigungsunterlagen der ehemaligen Regierung zugreifen können. Die Daten hätten sie genutzt, um Ex-Sicherheitskräfte zu verhaften oder zu töten.
Die Taliban-Führung hatte bereits viele Monate vor ihrer Machtübernahme eine Generalamnestie für alle Sicherheitskräfte erklärt und diese auch nach dem Fall der Hauptstadt Kabul mehrmals erneut bekräftigt. Die meisten Provinzen und auch die Hauptstadt Kabul waren weitgehend kampflos an die Islamisten gefallen. In mehreren Provinzen ergaben sich die Sicherheitskräfte in Massen.
«Die von den Taliban versprochene Amnestie hat lokale Kommandeure nicht davon abgehalten, ehemalige Sicherheitskräfte zu exekutieren», sagte Patricia Gossmann, Leiterin der Asien-Abteilung bei HRW. In einer Antwort auf die Ergebnisse des HRW-Berichts hätten die Taliban erklärt, dass sie 755 für Übergriffe verantwortliche Mitglieder entlassen und Militärtribunale für Mord, Folter und rechtswidrige Festnahmen eingerichtet hätten. Informationen zur Untermauerung ihrer Behauptung seien jedoch nicht vorgelegt worden.
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