70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Gesetz zur Änderung soldatenbeteiligungs- und personalvertretungsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Foto: pixabay
Liebe Leserinnen und Leser,
am 9. Juni 2016 hat der Deutsche Bundestag in seiner 176. Sitzung das Gesetz zur Änderung soldatenbeteiligungs- und personalvertretungsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Das Gesetz stammt in seinem Entwurf von der Bundesregierung und wurde in der vom Verteidigungsausschuss geänderten Fassung bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke von den Abgeordneten angenommen.
Mit dem Gesetz wurde das Ziel der Modernisierung der Beteiligungsrechte der Soldatinnen und Soldaten aus dem Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2013 bis 2017 erfüllt.
Am 8. Januar 2019, vier ministerielle Mitzeichnungsgänge und ein gesetzlich gefordertes Beteiligungsverfahren mit dem Gesamtvertrauenspersonenausschuss und dem Hauptpersonalrat später, sind die Ausführungsbestimmungen (ZDv 1472/1) vom Berg der Erkenntnis in die Truppe gerollt.
Nach 28 Monaten intensivem Abnutzungskrieg, in denen die militärischen OrgBereiche und weitere interessierte Kreise mit Zugang zur Leitung nach neuen Interpretationen des Gesetzgeberwillens gesucht haben, ist diese am Ende zähe Steißgeburt jetzt auf dem Feld der Ehre angekommen. Gut ist, dass es jetzt zunächst eine (vermeintliche) Rechtssicherheit im Umgang mit dem seit 2016 gültigen Gesetz gibt.
Der Beteiligungsalltag wird zeigen, wo Aufwand und Nutzen nicht zusammenpassen. Streitigkeiten könnten auf den üblichen (Rechts-)Wegen einer Klärung zugeführt werden – für uns seit 1991 gelebte Praxis. Die angesichts der momentanen Debatte über nachhaltige Attraktivität angepeilte erneute Novellierung zum Soldatenbeteiligungsgesetz lässt zügige Anpassungswünsche zur Vorschriftenlage seitens der Leitung erwarten. Die Beteiligungsgremien jedenfalls haben die Entwicklung nicht verzögert, sondern vielmehr mit Blick auf die Folgen für das System zutreffend Kritik geübt. Da Verschlechterungen durch die neuen Ministeriums-Initiativen drohen, dürften die Beteiligungsgremien jetzt sehr genau hinsehen. Und der Deutsche BundeswehrVerband wird sicher seine Unterstützung gewähren und sich nicht in die Büsche schlagen.
Unsere Mitglieder haben uns die Durchsetzung von Verbesserungen der Beteiligungsrechte für Soldatinnen und Soldaten ins Stammbuch geschrieben. Stillstand ist Rückschritt und das ist nicht der Auftrag!
In diesem Sinne, bleiben Sie uns gewogen.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Ihr Andreas Hubert
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: