Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
Trumps strategischer Fehlschluss trifft auch Europa
Die alte Raubkatze und der Mut der Ukrainer
Der Landesverband Ost feiert Geburtstag – Die „Armee der Einheit“ wurde im DBwV verwirklicht
Der Aufwuchs der Reserve als sicherheitspolitische Aufgabe
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Ein Ausweis, der mehr als Anerkennung sein kann
16 Jahre nach dem Karfreitagsgefecht: Mehr als 26.000 machen beim 16K3-Gedenkmarsch mit
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen drei Soldaten beim Karfreitagsgefecht
„Lassen Sie uns gemeinsam den Tag deutschlandweit zu etwas Besonderem machen“
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Gesetz zur Änderung soldatenbeteiligungs- und personalvertretungsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Foto: pixabay
Liebe Leserinnen und Leser,
am 9. Juni 2016 hat der Deutsche Bundestag in seiner 176. Sitzung das Gesetz zur Änderung soldatenbeteiligungs- und personalvertretungsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Das Gesetz stammt in seinem Entwurf von der Bundesregierung und wurde in der vom Verteidigungsausschuss geänderten Fassung bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke von den Abgeordneten angenommen.
Mit dem Gesetz wurde das Ziel der Modernisierung der Beteiligungsrechte der Soldatinnen und Soldaten aus dem Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2013 bis 2017 erfüllt.
Am 8. Januar 2019, vier ministerielle Mitzeichnungsgänge und ein gesetzlich gefordertes Beteiligungsverfahren mit dem Gesamtvertrauenspersonenausschuss und dem Hauptpersonalrat später, sind die Ausführungsbestimmungen (ZDv 1472/1) vom Berg der Erkenntnis in die Truppe gerollt.
Nach 28 Monaten intensivem Abnutzungskrieg, in denen die militärischen OrgBereiche und weitere interessierte Kreise mit Zugang zur Leitung nach neuen Interpretationen des Gesetzgeberwillens gesucht haben, ist diese am Ende zähe Steißgeburt jetzt auf dem Feld der Ehre angekommen. Gut ist, dass es jetzt zunächst eine (vermeintliche) Rechtssicherheit im Umgang mit dem seit 2016 gültigen Gesetz gibt.
Der Beteiligungsalltag wird zeigen, wo Aufwand und Nutzen nicht zusammenpassen. Streitigkeiten könnten auf den üblichen (Rechts-)Wegen einer Klärung zugeführt werden – für uns seit 1991 gelebte Praxis. Die angesichts der momentanen Debatte über nachhaltige Attraktivität angepeilte erneute Novellierung zum Soldatenbeteiligungsgesetz lässt zügige Anpassungswünsche zur Vorschriftenlage seitens der Leitung erwarten. Die Beteiligungsgremien jedenfalls haben die Entwicklung nicht verzögert, sondern vielmehr mit Blick auf die Folgen für das System zutreffend Kritik geübt. Da Verschlechterungen durch die neuen Ministeriums-Initiativen drohen, dürften die Beteiligungsgremien jetzt sehr genau hinsehen. Und der Deutsche BundeswehrVerband wird sicher seine Unterstützung gewähren und sich nicht in die Büsche schlagen.
Unsere Mitglieder haben uns die Durchsetzung von Verbesserungen der Beteiligungsrechte für Soldatinnen und Soldaten ins Stammbuch geschrieben. Stillstand ist Rückschritt und das ist nicht der Auftrag!
In diesem Sinne, bleiben Sie uns gewogen.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Ihr Andreas Hubert
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