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Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Stabsfeldwebel Jan Hülsken (l.) und Klaus Scharf vor dem Berliner Dienstsitz des BMVg. Foto: DBwV/Hahn
Berlin. Anfang Juni 2020 kamen die Personalratsmitglieder des Hauptpersonalrates (HPR) beim Bundesministerium der Verteidigung zur ersten Präsenzsitzung nach der Corona-Zwangspause in Berlin zusammen. Dabei waren auch drei DBwV-Mandatsträger, die nun neue „ordentliche“ Mitglieder im HPR sind.
Durch die kurzfristige Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes konnte u.a. eine beteiligungslose Zeit verhindert und eine ordentliche Personalratswahl in der Bundeswehr ermöglicht werden. Nun sind die amtierenden Mandatsträger rund sechs Monate länger geschäftsführend im Amt. Doch einige Mitglieder mussten Ihr Mandat, beispielsweise wegen der Versetzung in den Ruhestand, aufgeben. Um zu verhindern, dass die „Stimme“ der Bundeswehrbeschäftigten nicht verloren geht, zeigen jetzt im Vorfeld „durchhaltefähige“ Wahlvorschlagslisten ihre Bedeutung auf. Mit Stabsfeldwebel Jan Hülsken, Oberfeldaphotheker Sonja Weingart und dem Arbeitnehmer Klaus Scharf sind gleich drei neue DBwV-Mitglieder in das wichtige Gremium gerückt.
„Mit meinem Listenplatz bei den Soldaten hatte ich im Frühjahr nicht mehr damit gerechnet, ein ordentliches Mandat im HPR zu übernehmen“, meinte Jan Hülsken. Klaus Scharf ergänzt: „Für die Menschen in der Bundeswehr darf kein Mandat leichtfertig verschenkt werden.“ Gerade in den vergangenen Wochen, in schwierigen Zeiten hat die DBwV-Fraktion Engagement, Einsatz und Handlungsfähigkeit gezeigt.
Info Der Hauptwahlvorstand beim Bundesministerium der Verteidigung hat den Termin für die Stimmabgabe zu den Wahlen zum Hauptpersonalrat 2020 festgelegt. Die Stimmabgabe ist als Briefwahl angeordnet worden, dem Wähler bleibt aber ebenfalls der Weg zur persönlichen Stimmabgabe offen. Vom Dienstag, 10. November, bis Mittwoch, 11. November, in Großdienststellen auch am Montag, 9. November, kann persönlich gewählt werden.
Mit dem Kennwort: "Deutscher BundeswehrVerband - für die Menschen in der Bundeswehr" - geht der DBwV bei den Arbeitnehmern mit der Listennummer 3, bei den Beamten mit der Listennummer 2 und für die Soldaten mit der Listennummer 6 in die Personalratswahl 2020.
Jetzt liegt es an Ihnen: Nutzen Sie die Zeit, um sich weiterhin rund um unsere Arbeit in den Beteiligungsgremien zu informieren. Bis zu viermal das Kreuz beim "DBwV - für die Menschen in der Bundeswehr" - zu setzen, ist die richtige Wahl. Denn je nach Dienststelle haben Sie die Möglichkeit, bis zu vier Personalräte zu wählen. Egal ob örtlicher, Gesamt-, Bezirks- oder Hauptpersonalrat, jedes Gremium ist in seinem Verantwortungsbereich gleichermaßen wichtig.
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