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Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
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Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Straßburg. Gut zehn Jahre nach einem Luftangriff im afghanischen Kundus mit vielen Toten rückt eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) näher. Der EGMR müsse nun klarstellen, ob die Ermittlungen Deutschlands nach dem Angriff unzureichend gewesen seien, sagte der Anwalt und Generalsekretär des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), Wolfgang Kaleck, am Mittwoch vor der Großen Kammer des Gerichts in Straßburg.
Das Urteil werde in den kommenden vier bis zwölf Monaten erwartet, so Kaleck nach der Anhörung. Das ECCHR unterstützt die Beschwerde des Afghanen Abdul Hanan, der Deutschland Menschenrechtsverletzungen vorwirft. Hanan hatte bei dem Luftangriff zwei Söhne verloren. Hanan habe vor keinem deutschen Gericht Gehör gefunden, so Anwalt Kaleck. «Damit wurde ihm ein grundlegendes Recht verwehrt.»
Deutschland müsse für den Kundus-Luftangriff die Verantwortung übernehmen, teilte Hanan über das ECCHR mit. «Ich erwarte Gerechtigkeit - nicht nur für mich, sondern für viele andere Familien.»
Bei dem Angriff auf Befehl eines deutschen Oberst waren etwa 100 Menschen ums Leben gekommen, darunter zahlreiche Zivilisten. Ein US-Kampfjet hatte in der Nacht zum 4. September 2009 zwei von militant-islamistischen Taliban gekaperte Tanklaster bombardiert, die in einem Flussbett feststeckten. Der damalige Bundeswehroberst Georg Klein befürchtete, dass die Aufständischen die Fahrzeuge als rollende Bomben benutzen könnten. An der Stelle hatten sich aber auch Bewohner aus der Umgebung versammelt, die sich Berichten zufolge mit Treibstoff eindecken wollten.
Hanan sowie weitere Hinterbliebene waren mit Entschädigungsklagen vor deutschen Gerichten gescheitert. Ermittlungen gegen Oberst Klein wurden eingestellt. Zudem urteilte der Bundesgerichtshof, dass das deutsche Amtshaftungsrecht nicht auf Auslandseinsätze der Bundeswehr anwendbar sei.
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