Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
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Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
Wüstner: „Gefahr ist groß, dass Russland die Situation ausnutzt“
„Vielleicht geht es um alles“
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Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
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16K3-Gedenkmarsch: Erinnerung an das Karfreitagsgefecht
Erinnerung an die Gefallenen vom OP North
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Straßburg. Gut zehn Jahre nach einem Luftangriff im afghanischen Kundus mit vielen Toten rückt eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) näher. Der EGMR müsse nun klarstellen, ob die Ermittlungen Deutschlands nach dem Angriff unzureichend gewesen seien, sagte der Anwalt und Generalsekretär des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), Wolfgang Kaleck, am Mittwoch vor der Großen Kammer des Gerichts in Straßburg.
Das Urteil werde in den kommenden vier bis zwölf Monaten erwartet, so Kaleck nach der Anhörung. Das ECCHR unterstützt die Beschwerde des Afghanen Abdul Hanan, der Deutschland Menschenrechtsverletzungen vorwirft. Hanan hatte bei dem Luftangriff zwei Söhne verloren. Hanan habe vor keinem deutschen Gericht Gehör gefunden, so Anwalt Kaleck. «Damit wurde ihm ein grundlegendes Recht verwehrt.»
Deutschland müsse für den Kundus-Luftangriff die Verantwortung übernehmen, teilte Hanan über das ECCHR mit. «Ich erwarte Gerechtigkeit - nicht nur für mich, sondern für viele andere Familien.»
Bei dem Angriff auf Befehl eines deutschen Oberst waren etwa 100 Menschen ums Leben gekommen, darunter zahlreiche Zivilisten. Ein US-Kampfjet hatte in der Nacht zum 4. September 2009 zwei von militant-islamistischen Taliban gekaperte Tanklaster bombardiert, die in einem Flussbett feststeckten. Der damalige Bundeswehroberst Georg Klein befürchtete, dass die Aufständischen die Fahrzeuge als rollende Bomben benutzen könnten. An der Stelle hatten sich aber auch Bewohner aus der Umgebung versammelt, die sich Berichten zufolge mit Treibstoff eindecken wollten.
Hanan sowie weitere Hinterbliebene waren mit Entschädigungsklagen vor deutschen Gerichten gescheitert. Ermittlungen gegen Oberst Klein wurden eingestellt. Zudem urteilte der Bundesgerichtshof, dass das deutsche Amtshaftungsrecht nicht auf Auslandseinsätze der Bundeswehr anwendbar sei.
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