70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
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„Das KSK genießt im internationalen Kreis vergleichbarer Spezialkräfte einen ausgezeichneten Ruf"
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Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Erinnerung an Alexander Schleiernick, Oleg Meiling und Martin Brunn
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Köln. Das Verteidigungsministerium muss weitere Informationen über den umstrittenen Hubschrauberflug der ehemaligen Ministerin Christine Lambrecht herausgeben, bei dem auch Lambrechts Sohn mitgeflogen war. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln in zwei Urteilen, die am Donnerstag öffentlich wurden. Das Gericht gab damit den Klagen zweier Journalisten überwiegend Recht.
Lambrecht hatte bei dem Flug mit einem Regierungshubschrauber zu einem Truppenbesuch in Schleswig-Holstein im April 2022 ihren 21-jährigen Sohn mitgenommen. Am nächsten Tag fuhren sie mit dem Auto in den Urlaub nach Sylt weiter. Nach Angaben ihres Ministeriums hatte Lambrecht den Mitflug des Sohnes ordnungsgemäß beantragt und die Kosten voll übernommen.
Das Ministerium ist laut den Urteilen verpflichtet, unter anderem Unterlagen zum Programm des Truppenbesuchs herauszugeben. Außerdem müssten etwa Berechnungen der Flugbereitschaft und Dienstvorschriften der Bundeswehr zur Nutzung von Luftfahrzeugen zugänglich gemacht werden. Die Einwände des Ministeriums dagegen griffen laut dem Verwaltungsgericht nicht. Das Ministerium hatte etwa argumentiert, die Offenlegung gefährde militärische und sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr. Details zum Ablauf könnten Rückschlüsse auf Fähigkeiten des besuchten Bataillons erlauben, außerdem könnten mit Kenntnis von Dienstvorschriften Spionageversuche unternommen werden.
Die Offenlegung gilt aber nicht für Buchungsunterlagen für die Hotelübernachtung nach dem Besuch. Diese betreffen laut dem Gericht nämlich keinen amtlichen, sondern einen privaten Vorgang. Nach Angaben der «Bild» hatten Journalisten der Zeitung sowie des ebenfalls zum Springer-Konzern gehörenden «Business Insider» geklagt.
Gegen die Urteile sind noch Berufungen möglich. Dann würde der Fall am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster verhandelt. Dieses Gericht hatte bereits im vergangenen Jahr in einem ähnlichen Verfahren einem Journalisten Recht gegeben. Damals musste das Verteidigungsministerium Auskunft über Details zur Entstehung und Veröffentlichung des viel diskutierten Fotos von Lambrechts Sohn im Bundeswehrhubschrauber geben. Wie sich herausstellte, hatte Lambrecht das Bild selbst gemacht.
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