70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Die Tagung fand im Ostsee Resort Damp statt. Foto: DBwV/LV Nord
Damp. Bereits zum neunten Mal fand Ende Januar im Landesverband Nord eine Tagung mit Vertrauenspersonen statt. Auf dem Programm standen Beteiligungsrechte und -organe, Truppenpsychologie und Verbandsthemen. Unter Leitung von Stabsfeldwebel a.D. Frank Kaiser drehte sich an der Ostsee zwei Tage lang alles um die Arbeit der Vertrauenspersonen. Die Mittler zwischen den Soldaten und ihren Disziplinarvorgesetzten tragen erheblich dazu bei, die Innere Führung als Grundlage des militärischen Dienstes mit Leben zu füllen.
Diese Leitkonzeption der Bundeswehr umfasst mehrere Handlungsfelder. Im Mittelpunkt steht das Ziel, Pflichten der Soldaten durchzusetzen und deren Rechte zu garantieren. Dazu zählt als militärischer Führungsgrundsatz die Teilhabe an Entscheidungsprozessen, denn diese spiegelt das Leitbild vom „Staatsbürger in Uniform“ wider. Die verantwortungsvolle Zusammenarbeit zwischen Disziplinarvorgesetzten und Untergebenen wird gefördert, die Führungsverantwortung der Vorgesetzten bleibt dabei unberührt.
Gute Beteiligung
Die formelle Beteiligung erfolgt durch Vertrauenspersonen und deren Gremien oder durch Personalvertretungen in für Soldatinnen und Soldaten personalratsfähigen Dienststellen. Die Schulung der gewählten Vertrauenspersonen ist Aufgabe des Dienstherrn, der Deutsche BundeswehrVerband (DBwV) trägt mit speziellen Tagungen für diese Zielgruppe zur bestmöglichen Aufgabenerfüllung bei.
Grund genug für den Landesvorsitzenden Nord, zu dieser Veranstaltung anzureisen. Andreas Brandes steht als Vorsitzender des Örtlichen Personalrates am Ausbildungszentrum Munster voll im Stoff, er beschränkte sich jedoch nicht auf die Beteiligungsrechte. Der Oberstleutnant nutzte darüber hinaus die Gelegenheit, seine Zuhörer über die Arbeit, Erfolge und Forderungen des DBwV zu informieren.
Brandes zeigte sich erfreut darüber, dass die Veranstaltung von den Vertrauenspersonen sehr gut angenommen wurde. In seinen weiteren Ausführungen ging der Landesvorsitzende unter anderem auf den Bundeshaushalt für 2019 und die damit verbundenen Mittelansätze ein. In diesem Zusammenhang kritisierte er die teils viel zu langen Wartezeiten bei Beförderungen und mahnte mehr zusätzliche Stellen als die bereits bewilligten an.
Umfassende Informationen
Kenntnisse über die Beteiligungsrechte auf Kasernen- und Standortebene vermittelte der Tagungsleiter, der sich als einer von drei Beauftragten im Landesverband Nord um diesen Themenbereich kümmert. Kaiser wies unter anderem darauf hin, dass seit 2016 Kasernen- und Standortausschüsse der Vertrauenspersonen gebildet werden dürfen, die dann auch die Aufgaben des Betreuungs-, des Küchen- und des Wohnungsvergabeausschusses übernehmen.
Zur notwendigen Zustimmung des Hauptpersonalrats ist erforderlich, dass der Kasernen-/Standortausschuss für alle innerdienstlichen und sozialen Angelegenheiten gem. Bundespersonalvertretungsgesetz im Bereich Kaserne bzw. Standort zuständig ist, einen Vorsitzenden wählt und sich eine Geschäftsordnung gibt. Kaiser bot dazu die Beratung und Unterstützung durch die Beauftragten des Landesverbandes an.
Weitgehend neu waren solche Möglichkeiten auch für Janette Altmann, Vertrauensperson der Mannschaften in der 1. Kompanie Schnelle Einsatzkräfte Sanitätsdienst im ostfriesischen Leer. Die Oberstabsgefreite ist seit fünf Jahren im Amt und erhoffte sich von der Tagung „umfassende Informationen über die Beteiligungsrechte sowie die Aktivitäten des DBwV für die Soldatinnen und Soldaten.“ Damit umriss sie mit eigenen Worten das Ziel der Veranstaltung, das nach Ansicht der Teilnehmer in vollem Umfang erreicht wurde.
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