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Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
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Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Rechtsanwältin Christiane Karwatka-Kloyer informiert über gesetzliche Anforderungen an Vollmachten und Testamente. Foto: DBwV
Was wird, wenn ich auf die Hilfe anderer angewiesen bin? Wer erledigt meine Bankgeschäfte? Was soll im Fall von Pflegebedürftigkeit geschehen? Fragen, auf die Rechtsanwältin Christiane Karwatka-Kloyer bei einer Informationsveranstaltung der Kameradschaft ERH Murnau detaillierte Antworten gab. Die Fachanwältin für Familienrecht machte dabei auf die Hürden im Gesetz aufmerksam.
Unser Bürgerliches Gesetzbuch kenne keine gesetzliche Vertretung zwischen Ehegatten und sonstigen Verwandten. So können auch volljährige Kinder ihre Eltern nicht ohne weiteres rechtsgeschäftlich vertreten. Hier bedürfe es der entsprechenden Vollmachten und ggf. eines Testaments. Vollmachten sollten rechtzeitig erteilt werden. Welche Vollmachten erforderlich sind und was darin stehen sollte, erfuhren die Mitglieder der Kameradschaft ERH Murnau und deren Angehörigen, aktive Soldaten des ITBtl 293 und zahlreiche Bürger der Marktgemeinde Murnau im Vortrag der Anwältin.
So mancher Teilnehmer verließ die Veranstaltung mit der Absicht, mit den neuen Informationen seine persönliche Situation oder bereits erteilte Vollmachten auf Aktualität zu überprüfen. Deutlich wurde, dass eine rechtzeitige Vorsorge für die Notfälle des Lebens in jedem Alter ratsam ist.
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