70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Rechtsanwältin Christiane Karwatka-Kloyer informiert über gesetzliche Anforderungen an Vollmachten und Testamente. Foto: DBwV
Was wird, wenn ich auf die Hilfe anderer angewiesen bin? Wer erledigt meine Bankgeschäfte? Was soll im Fall von Pflegebedürftigkeit geschehen? Fragen, auf die Rechtsanwältin Christiane Karwatka-Kloyer bei einer Informationsveranstaltung der Kameradschaft ERH Murnau detaillierte Antworten gab. Die Fachanwältin für Familienrecht machte dabei auf die Hürden im Gesetz aufmerksam.
Unser Bürgerliches Gesetzbuch kenne keine gesetzliche Vertretung zwischen Ehegatten und sonstigen Verwandten. So können auch volljährige Kinder ihre Eltern nicht ohne weiteres rechtsgeschäftlich vertreten. Hier bedürfe es der entsprechenden Vollmachten und ggf. eines Testaments. Vollmachten sollten rechtzeitig erteilt werden. Welche Vollmachten erforderlich sind und was darin stehen sollte, erfuhren die Mitglieder der Kameradschaft ERH Murnau und deren Angehörigen, aktive Soldaten des ITBtl 293 und zahlreiche Bürger der Marktgemeinde Murnau im Vortrag der Anwältin.
So mancher Teilnehmer verließ die Veranstaltung mit der Absicht, mit den neuen Informationen seine persönliche Situation oder bereits erteilte Vollmachten auf Aktualität zu überprüfen. Deutlich wurde, dass eine rechtzeitige Vorsorge für die Notfälle des Lebens in jedem Alter ratsam ist.
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