70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Deutsche Soldaten der Panzerpioniertruppe und litauische Soldaten der Infanterie üben gemeinsam beim Manöver Engineer Thunder Foto: Jane Schmidt
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,Der Mai ist gegangen. Die Rahmendienstvereinbarung (RDV), gezeichnet im September 2017, zur Arbeitszeitgestaltung und Arbeitszeiterfassung im Geschäftsbereich des BMVg ist in den personalratsfähigen Dienststellen angekommen und befindet sich vielerorts in der Vorbereitung zu Umsetzung. Erstmalig sind auch die Soldaten als Statusgruppe aufgeführt und nehmen daher in für Soldaten personalratsfähigen Dienststellen an den Segnungen der RDV teil. Für Dienststellenleiter und Personalräte ist das vielerorts eine Herausforderung, wie ich auf unzähligen Personalversammlungen zur Kenntnis genommen habe. Dienstvereinbarungen sind grundsätzlich ja nichts Neues, die Herausforderungen liegen jetzt in der Übertragung und Umsetzung einer weitgehenden Flexibilisierung der Arbeitszeit und Arbeitsplatzmodelle für Soldaten.
Die waren, wie bereits erwähnt, bisher nicht derart gestaltungfähig, dass alle Regelungen der Tarifbeschäftigten eins zu eins übertragbar waren. Feste Arbeits-/Dienstzeiten versus Gleitzeit. Funktionszeit, Gleitzeit und Arbeitszeitkonten ohne Kern und Funktionszeit. Schicht-/Wechselschichtdienst flexibilisieren. Neuerungen bei Arbeits-/Dienstbefreiung und Dienstreisen. OrtsunabhängigesArbeiten und Telearbeit. Alle diese Dinge umzusetzen, wird schwierig. Sie sind aber heute notwendige Instrumente, um der Lebenswirklichkeit zu entsprechen. Das neue Soldatenbeteiligungsgesetz hat diese Instrumente bereits vereinnahmt und mit Beteiligungstatbeständen ausgestattet. Die Umsetzung muss jetzt zwischen Dienststellenleitern und Personalräten erfolgen, aber nicht ohne die Mitarbeiter mit und ohne Uniform mitzunehmen. Unterschiedlichste Interessenlagen gilt es zusammenzuführen. Dabei gilt der Grundsatz„Was möglich ist, muss auch gehen.“ Die Notwendigkeit der Auftragserfüllung einer Dienststelle bleibt unbestritten, das Wohl der Beschäftigten gleichwohl ein hohes Gut – bei Beamten und Arbeitnehmern ohne Abstriche. Soldaten ohne Personalvertretung sind von dieser Vereinbarung nicht betroffen, ihnen und ihren Vertrauenspersonen bleibt aber der Blick ins Soldatenbeteiligungsgesetz. Das gilt ohne Wenn und Aber. Um die Details muss, wie so oft, auch mal gerungen werden.Wir sind an Ihrer Seite – bleiben Sie uns gewogen!
HerzlichstIhrAndreas Hubert
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