70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Den Verantwortlichen für die Vorschriftenlandschaft im BMVg gebührt für die Jahresleistung die Rute zum Nikolaustag Foto: Bundeswehr
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,die 20. Hauptversammlung des Deutschen BundeswehrVerbands hat mit überzeugenden Voten die Arbeit des Bundesvorstandes in den vergangenen vier Jahren gewürdigt und gleichermaßen überzeugend das Lastenheft für die kommenden vier Jahre gefüllt. Keine Zeit also, sich auf den Lorbeeren auszuruhen – der Blick ist nach vorn gerichtet. So dürfen die Fans der Beteiligungsrechte darauf vertrauen, dass weiterhin an deren Weiterentwicklung gearbeitet wird und die Unzulänglichkeiten im bestehenden System aufgearbeitet werden.
Die einschlägigen Kanäle werden weiter ausgebaut und in schöner Regelmäßigkeit befeuert. Die Frage nach Auftrag und Auftragserfüllung bei der Umsetzung des Soldatenbeteiligungsgesetzes wird besonders im hohen Hause BMVg weiter zu stellen sein. Und das schließt die nicht erkennbare Kommunikationsstrategie mit ein. Das Soldatenbeteiligungsgesetz lag im September 2016 auf dem Tisch. In einem schwer fassbaren Erarbeitungsprozess bemühte sich das zuständige Referat im Führungsstab Streitkräfte, eine nutzbare Handlungsanweisung für Vorgesetzte und gewählte Mandatsträger zu erstellen.
Das Paket war schließlich geschnürt, die beteiligten Gremien – Gesamtvertrauenspersonenausschuss und Hauptpersonalrat – haben letztlich durchgewinkt, wir haben berichtet. Jetzt ist scheinbar erneut Stillstand der Rechtspflege eingetreten, denn Sie, liebe „Beteiliger“, suchen die neue Vorschriftenlage immer noch vergeblich.
Der Amtsschimmel beherrscht das Vorfeld! Kaum zu glauben, wie Gesetzgeberwille durch die Administration ad absurdum geführt wird. Das Primat der Politik sollte auch im Kleinen zur Wirkung gelangen. Wir werden dann mal vielerorts nachfragen.
Den Verantwortlichen für die Vorschriftenlandschaft im BMVg gebührt für die Jahresleistung jedenfalls am 6. Dezember die Rute zum Nikolaustag. Gute Sitte ist es, das Jahr mit guten Wünschen ausklingen zu lassen. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen allen ein gesegnetes Weihnachtsfest und besinnliche Tage im Kreise derer, die Ihnen am nächsten sind!Bleiben Sie uns gewogen!
HerzlichstIhrAndreas Hubert
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