Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
Trumps strategischer Fehlschluss trifft auch Europa
Die alte Raubkatze und der Mut der Ukrainer
Der Landesverband Ost feiert Geburtstag – Die „Armee der Einheit“ wurde im DBwV verwirklicht
Der Aufwuchs der Reserve als sicherheitspolitische Aufgabe
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Ein Ausweis, der mehr als Anerkennung sein kann
16 Jahre nach dem Karfreitagsgefecht: Mehr als 26.000 machen beim 16K3-Gedenkmarsch mit
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen drei Soldaten beim Karfreitagsgefecht
„Lassen Sie uns gemeinsam den Tag deutschlandweit zu etwas Besonderem machen“
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Den Verantwortlichen für die Vorschriftenlandschaft im BMVg gebührt für die Jahresleistung die Rute zum Nikolaustag Foto: Bundeswehr
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,die 20. Hauptversammlung des Deutschen BundeswehrVerbands hat mit überzeugenden Voten die Arbeit des Bundesvorstandes in den vergangenen vier Jahren gewürdigt und gleichermaßen überzeugend das Lastenheft für die kommenden vier Jahre gefüllt. Keine Zeit also, sich auf den Lorbeeren auszuruhen – der Blick ist nach vorn gerichtet. So dürfen die Fans der Beteiligungsrechte darauf vertrauen, dass weiterhin an deren Weiterentwicklung gearbeitet wird und die Unzulänglichkeiten im bestehenden System aufgearbeitet werden.
Die einschlägigen Kanäle werden weiter ausgebaut und in schöner Regelmäßigkeit befeuert. Die Frage nach Auftrag und Auftragserfüllung bei der Umsetzung des Soldatenbeteiligungsgesetzes wird besonders im hohen Hause BMVg weiter zu stellen sein. Und das schließt die nicht erkennbare Kommunikationsstrategie mit ein. Das Soldatenbeteiligungsgesetz lag im September 2016 auf dem Tisch. In einem schwer fassbaren Erarbeitungsprozess bemühte sich das zuständige Referat im Führungsstab Streitkräfte, eine nutzbare Handlungsanweisung für Vorgesetzte und gewählte Mandatsträger zu erstellen.
Das Paket war schließlich geschnürt, die beteiligten Gremien – Gesamtvertrauenspersonenausschuss und Hauptpersonalrat – haben letztlich durchgewinkt, wir haben berichtet. Jetzt ist scheinbar erneut Stillstand der Rechtspflege eingetreten, denn Sie, liebe „Beteiliger“, suchen die neue Vorschriftenlage immer noch vergeblich.
Der Amtsschimmel beherrscht das Vorfeld! Kaum zu glauben, wie Gesetzgeberwille durch die Administration ad absurdum geführt wird. Das Primat der Politik sollte auch im Kleinen zur Wirkung gelangen. Wir werden dann mal vielerorts nachfragen.
Den Verantwortlichen für die Vorschriftenlandschaft im BMVg gebührt für die Jahresleistung jedenfalls am 6. Dezember die Rute zum Nikolaustag. Gute Sitte ist es, das Jahr mit guten Wünschen ausklingen zu lassen. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen allen ein gesegnetes Weihnachtsfest und besinnliche Tage im Kreise derer, die Ihnen am nächsten sind!Bleiben Sie uns gewogen!
HerzlichstIhrAndreas Hubert
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