Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
Wüstner: „Gefahr ist groß, dass Russland die Situation ausnutzt“
„Vielleicht geht es um alles“
Eine Entscheidung, die bis heute schwere Folgen hat
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Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
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Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
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Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
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„Lassen Sie uns gemeinsam den Tag deutschlandweit zu etwas Besonderem machen“
16K3-Gedenkmarsch: Erinnerung an das Karfreitagsgefecht
Erinnerung an die Gefallenen vom OP North
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Leipzig: In dem Prozess um das Waffenversteck eines Bundeswehrsoldaten des Kommandos Spezialkräfte (KSK) aus Sachsen hat ein Sprengstoffexperte die sichergestellten Materialien als einsatzfähig bezeichnet. Ein Fachmann hätte mit dem Sprengstoff und den Zündern einen massiven Schaden anrichten können, sagte der Sachverständige der Polizei am Freitag vor dem Landgericht Leipzig. Ein Block unter oder in einem Auto platziert hätte das Fahrzeug komplett zerstört und alle Insassen getötet.
Auch in einem Koffer unter der Bank einer Bushaltestelle versteckt hätte der Sprengstoff eine verheerende Wirkung erzielt, erläuterte der Experte. Die sichergestellte Menge hätte aber nicht ausgereicht, um ein Gebäude oder eine Brücke zum Einsturz zu bringen.
Der angeklagte 45-Jährige hatte zum Prozessauftakt die Taten eingeräumt. Er sei jedoch nach einer eigenen Überprüfung davon ausgegangen, dass es sich um nicht einsatzfähiges Material handelte. Der inzwischen suspendierte Elitesoldat muss sich wegen Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz verantworten.
Bei einer Durchsuchung des Grundstücks des Angeklagten im sächsischen Collm hatten die Ermittler im vergangenen Mai unter anderem zwei Kilogramm professionellen Sprengstoff, mehrere Tausend Stück Gewehr- und Pistolenmunition, ein Sturmgewehr AK47, eine Armbrust, eine Nebelhandgranate sowie Schusswaffen und Waffenteile gefunden - darunter war auch ein Schalldämpfer.
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