70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Das Leben der anderen
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Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
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Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
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Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Leipzig: In dem Prozess um das Waffenversteck eines Bundeswehrsoldaten des Kommandos Spezialkräfte (KSK) aus Sachsen hat ein Sprengstoffexperte die sichergestellten Materialien als einsatzfähig bezeichnet. Ein Fachmann hätte mit dem Sprengstoff und den Zündern einen massiven Schaden anrichten können, sagte der Sachverständige der Polizei am Freitag vor dem Landgericht Leipzig. Ein Block unter oder in einem Auto platziert hätte das Fahrzeug komplett zerstört und alle Insassen getötet.
Auch in einem Koffer unter der Bank einer Bushaltestelle versteckt hätte der Sprengstoff eine verheerende Wirkung erzielt, erläuterte der Experte. Die sichergestellte Menge hätte aber nicht ausgereicht, um ein Gebäude oder eine Brücke zum Einsturz zu bringen.
Der angeklagte 45-Jährige hatte zum Prozessauftakt die Taten eingeräumt. Er sei jedoch nach einer eigenen Überprüfung davon ausgegangen, dass es sich um nicht einsatzfähiges Material handelte. Der inzwischen suspendierte Elitesoldat muss sich wegen Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz verantworten.
Bei einer Durchsuchung des Grundstücks des Angeklagten im sächsischen Collm hatten die Ermittler im vergangenen Mai unter anderem zwei Kilogramm professionellen Sprengstoff, mehrere Tausend Stück Gewehr- und Pistolenmunition, ein Sturmgewehr AK47, eine Armbrust, eine Nebelhandgranate sowie Schusswaffen und Waffenteile gefunden - darunter war auch ein Schalldämpfer.
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