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Volkstrauertag: Gegen das Vergessen
Erinnerung an Oberstleutnant Armin-Harry Franz
„Wir wollen, dass Deutschland sich verteidigen kann“
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
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Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
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Gedenken: Erinnerung an Feldwebel Alexander Arndt
Gedenken: Erinnerung an Oberstabsarzt Dr. Dieter Eißing
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
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Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Berlin. Der Bundesrechnungshof hat der Bundesregierung in weiteren Fällen Verschwendung im Umgang mit Steuergeldern vorgeworfen - dabei steht vor allem die Bundeswehr im Fokus. Dies geht aus Prüfergebnissen hervor, die am Mittwoch vorgelegt wurden.
Die Finanzkontrolle moniert etwa, die Bundeswehr habe für ihre vier neuen und drei Milliarden teuren Fregatten der Klasse 125 nicht ausreichend Besatzungen ausgebildet, um sie wie im Besatzungskonzept geplant einzusetzen. Deshalb könnten die Fregatten mindestens zehn Jahre lang nicht so genutzt werden, wie es das Konzept vorsieht. Außerdem wolle die Bundeswehr in diesem Jahr 800 Handfunkgeräte für mehr als eine Million Euro kaufen, obwohl sie über ausreichend Geräte verfüge.
Ein weiterer Fall: die Bundeswehr verfehle ihr Ziel, acht betagte Marineflugzeuge nach umfangreichen Modernisierungen wirtschaftlich zu nutzen. Für die Modernisierung habe sie im Jahr 2015 Verträge über 500 Millionen Euro geschlossen. Fehler bei der Planung, der Aufwand für Untersuchungen und Reparaturen sowie zusätzlich beauftragte Leistungen aber verlängerten und verteuerten das Projekt erheblich. Es werde kaum gelingen, alle Flugzeuge bis Ende 2025 zu modernisieren, außerdem werde die Modernisierung mindestens 340 Millionen Euro mehr kosten als geplant. Das Verteidigungsministerium sollte das Projekt komplett neu bewerten.
Der Rechnungshof bemängelt außerdem, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten würden zu niedrig besteuert. Laut Finanzkontrolle genießen sie ungerechtfertigte steuerliche Vorteile bei gewerblichen Einnahmen, dies habe in den vergangenen zehn Jahren zu Subventionen von rund 55 Millionen Euro geführt.
Beim Straßenbau kritisiert die Finanzkontrolle, das Verkehrsministerium habe Lang-Lastwagen für den Straßenverkehr freigegeben - allerdings gebe es bisher keine ausreichenden Erkenntnisse über die langfristigen Folgen für Infrastruktur und Verkehrssicherheit. «Probleme wie das Parken auf Rastanlagen, zu kleine Nothaltebuchten, eine erhöhte Brandlast in Tunneln, das Befahren von Baustellen oder das Überholen auf Landstraßen sind nicht ausreichend untersucht.»
Der Bundesrechnungshof nimmt regelmäßig Bundesministerien, Behörden und Finanzverwaltungen unter die Lupe, um die mögliche Verschwendung von öffentlichen Geldern aufzuzeigen.
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