Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
Trumps strategischer Fehlschluss trifft auch Europa
Die alte Raubkatze und der Mut der Ukrainer
Der Landesverband Ost feiert Geburtstag – Die „Armee der Einheit“ wurde im DBwV verwirklicht
Der Aufwuchs der Reserve als sicherheitspolitische Aufgabe
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Ein Ausweis, der mehr als Anerkennung sein kann
16 Jahre nach dem Karfreitagsgefecht: Mehr als 26.000 machen beim 16K3-Gedenkmarsch mit
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen drei Soldaten beim Karfreitagsgefecht
„Lassen Sie uns gemeinsam den Tag deutschlandweit zu etwas Besonderem machen“
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Leipzig - Der jahrelange Streit um die Rechtmäßigkeit eines Tornado-Tiefflugs über ein Protestcamp beim G8-Gipfel in Heiligendamm 2007 geht in eine weitere Runde. Auf die Klagen zweier Camp-Teilnehmer hin stellte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch (25. Oktober 2017) fest, dass der Tiefflug ein Einschnitt in deren Versammlungsfreiheit gewesen sei. (Az.: 6 C 45.16 und 6 C 46.16) Der Bundeswehr-Kampfjet sei in nur 114 Metern Höhe mit extremer Lärmentfaltung über das Camp hinweggeflogen, um Fotos zu machen. Das habe einschüchternd und angsteinflößend wirken müssen. Ob der Flug aber trotzdem als Maßnahme der Gefahrenaufklärung gerechtfertigt gewesen sei, habe das Bundesverwaltungsgericht nicht abschließend entscheiden können. Die Leipziger Richter verwiesen den Fall daher zur erneuten Prüfung zurück an das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern.
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