70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Team Luftwaffe: Verantwortung übernehmen – Zukunft gestalten
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Kameradschaftsvorsitzender Stabsfeldwebel a.D. Alois Ebner dankt der Seniorenbeauftragten Christine Kreuzer für ihren Vortrag. Foto: Markus Hauf
Die Botschaft "Selbst entscheiden - so lange man noch kann" zog sich wie ein bunter Faden durch den praxisbezogenen Vortrag von Christine Kreuzer bei der Kameradschaft ERH. Die Seniorenbeauftragte des Landkreises Regen zeigte gleich zu Beginn das Dilemma: „Schwere Krankheit oder Unfall oder gar der eigene Tod – das kann jeden jederzeit treffen.“ Sich mit diesen Dingen auseinanderzusetzen, sei unangenehm und werde viel zu oft auf einen späteren, unbestimmten Zeitpunkt verdrängt.
Tritt der Notfall ein und der Betroffene ist nicht in der Lage, seinen Willen auszudrücken, stehen Angehörige oder Betreuer oft vor schwierigen Entscheidungen. Wer soll benachrichtigt werden? Wer sorgt sich? Wer kann die notwendigen Informationen für eine ärztliche Behandlung bereitstellen? Wie lange sollen lebenserhaltende Maßnahmen bei nahendem Tod durchgeführt werden? Eine große Verantwortung, die ohne Kenntnis des Willens des Betroffenen auf den Angehörigen laste, öffnete Kreuzer den Zuhörern die Augen.
Die Seniorenbeauftragte rät zu einer Patientenverfügung. Auch eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung seien zweckmäßig. An das Erbe sollte mit einem Testament gedacht werden.
Davor kann in einem ersten Schritt die „Notfallmappe“ des Landkreises Regen genutzt werden, so Kreuzer. Übersichtlich geordnet beinhaltet die Notfallmappe alle wichtigen Informationen, die der Nutzer dort zur Verfügung stellt. Dabei gilt: Nichts muss! Ausdrücklich wird auf die Beratung des Hausarztes und von Rechtsanwalt, Notar oder Sozialamt hingewiesen.
Am Ende waren sich alle Teilnehmer mit der Seniorenbeauftragten einig, dass diese wichtigen Entscheidungen keinen Aufschub dulden und in jedem Lebensalter vorsorglich zu treffen sind.
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