Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
Wüstner: „Gefahr ist groß, dass Russland die Situation ausnutzt“
„Vielleicht geht es um alles“
Eine Entscheidung, die bis heute schwere Folgen hat
Der Verband der Berufssoldaten der DDR – Interessenvertretung und Lernort demokratischer Mitbestimmung.
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
„Lassen Sie uns gemeinsam den Tag deutschlandweit zu etwas Besonderem machen“
16K3-Gedenkmarsch: Erinnerung an das Karfreitagsgefecht
Erinnerung an die Gefallenen vom OP North
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Kameradschaftsvorsitzender Stabsfeldwebel a.D. Alois Ebner dankt der Seniorenbeauftragten Christine Kreuzer für ihren Vortrag. Foto: Markus Hauf
Die Botschaft "Selbst entscheiden - so lange man noch kann" zog sich wie ein bunter Faden durch den praxisbezogenen Vortrag von Christine Kreuzer bei der Kameradschaft ERH. Die Seniorenbeauftragte des Landkreises Regen zeigte gleich zu Beginn das Dilemma: „Schwere Krankheit oder Unfall oder gar der eigene Tod – das kann jeden jederzeit treffen.“ Sich mit diesen Dingen auseinanderzusetzen, sei unangenehm und werde viel zu oft auf einen späteren, unbestimmten Zeitpunkt verdrängt.
Tritt der Notfall ein und der Betroffene ist nicht in der Lage, seinen Willen auszudrücken, stehen Angehörige oder Betreuer oft vor schwierigen Entscheidungen. Wer soll benachrichtigt werden? Wer sorgt sich? Wer kann die notwendigen Informationen für eine ärztliche Behandlung bereitstellen? Wie lange sollen lebenserhaltende Maßnahmen bei nahendem Tod durchgeführt werden? Eine große Verantwortung, die ohne Kenntnis des Willens des Betroffenen auf den Angehörigen laste, öffnete Kreuzer den Zuhörern die Augen.
Die Seniorenbeauftragte rät zu einer Patientenverfügung. Auch eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung seien zweckmäßig. An das Erbe sollte mit einem Testament gedacht werden.
Davor kann in einem ersten Schritt die „Notfallmappe“ des Landkreises Regen genutzt werden, so Kreuzer. Übersichtlich geordnet beinhaltet die Notfallmappe alle wichtigen Informationen, die der Nutzer dort zur Verfügung stellt. Dabei gilt: Nichts muss! Ausdrücklich wird auf die Beratung des Hausarztes und von Rechtsanwalt, Notar oder Sozialamt hingewiesen.
Am Ende waren sich alle Teilnehmer mit der Seniorenbeauftragten einig, dass diese wichtigen Entscheidungen keinen Aufschub dulden und in jedem Lebensalter vorsorglich zu treffen sind.
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