Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Kyros Mossadegh, der Schah und die Mullahs
Bundesregierung beschließt Novellierung des Versorgungsausgleichsrechts
Hohe Spritpreise Entlastungsprämie „Schritt in die richtige Richtung“ - Anhebung beim „Kilometergeld“ notwendig
Trumps strategischer Fehlschluss trifft auch Europa
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Internationaler 16K3-Marsch als Zeichen der Erinnerung
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen vier Soldaten in Afghanistan
Ein Ausweis, der mehr als Anerkennung sein kann
16 Jahre nach dem Karfreitagsgefecht: Mehr als 26.000 machen beim 16K3-Gedenkmarsch mit
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
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Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Nur wenige Tage nach Drohnen-Vorfällen in Polen taucht am Samstag ein Flugkörper in Rumänien auf. Das Verteidigungsministerium gibt nun Details bekannt.
Bukarest. Die in Rumänien am Samstag gesichtete Drohne stammt nach Angaben des dortigen Verteidigungsministeriums aus Russland. Der Flugkörper vom Typ Geran werde bei Angriffen auf die Ukraine benutzt, teilte das Ministerium mit. «Solche Vorfälle zeigen den mangelnden Respekt der Russischen Föderation gegenüber den Normen des Völkerrechts und gefährden nicht nur die Sicherheit der rumänischen Bürger, sondern auch die kollektive Sicherheit der NATO», hieß es.
Das Objekt sei etwa 50 Minuten lang von Nordosten Richtung Südwesten geflogen, entlang des Donauarms Chilia, der die Grenze Rumäniens zur Ukraine bildet. In Höhe der rumänischen Ortschaft Pardina sei die Drohne Richtung Ukraine geflogen und habe den rumänischen Luftraum verlassen. Zwei rumänische F-16-Kampfjets seien aufgestiegen und hätten die Drohne beobachtet. Zwei deutsche Eurofighter Typhoon hätten die Überwachungsaktion unterstützt.
Den Angaben nach hatten die rumänischen Kampfpiloten die Genehmigung, diese Drohne abzuschießen. Sie hätten sich jedoch dagegen entschieden, «um kollaterale Risiken» zu vermeiden, teilte das Ministerium mit. Erst im Juli dieses Jahres hatte Rumäniens Parlament entschieden, dass die Armee des Landes ohne eine offizielle Kriegserklärung Drohnen abschießen darf, die unerlaubt im Luftraum erscheinen. Zu dieser Entscheidung war es gekommen, weil die Armeeführung vorher beklagt hatte, die rechtliche Grundlage fehle dafür.
Die Drohne habe keine bewohnten Gebiete auf rumänischem Territorium überflogen und keine Gefahr dargestellt, hatte das Verteidigungsministerium bereits am Samstag mitgeteilt.
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