70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Team Luftwaffe: Verantwortung übernehmen – Zukunft gestalten
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Nicht alle Zivilbeschäftigte der Bundeswehr können in positiver Weise von Qualifizierungsgesprächen berichten. Foto: picture alliance / dpa Themendienst
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
wenn ich Kolleginnen und Kollegen im Arbeitnehmerstatus frage, ob sie im Rahmen der Personalentwicklung ein Qualifizierungsgespräch angeboten bekommen haben, dann durfte ich einige positive Berichte vernehmen, bei denen die Vorgaben der Zentralen Dienstvorschrift A-1340/15 bei der Durchführung von Qualifizierungs- und PE-Gesprächen korrekt und mit einigen sehr positiven Ergebnissen eingehalten wurden. Auch ich persönlich kenne positive Beispiele.
Häufig verneinten die Befragten jedoch, ein Gesprächsangebot erhalten zu haben. Ihnen wurde von einem Gespräch abgeraten oder dieses nur kurz geführt, da es „wegen des Alters oder der Eingruppierung eh keinen Sinn machen“ würde. Einige wussten sogar von Personalentwicklungsgesprächen zu berichten, bei denen ihnen mit Verweis auf ihre Tätigkeit und Eingruppierung keine Perspektiven aufgezeigt wurden.
Neben den unabsehbaren Folgen und vertanen Chancen für die betroffenen Kollegen – aber auch für den Arbeitgeber Bundeswehr – ist die ihnen entgegengebrachte geringe Wertschätzung bemerkenswert. Die Art und Weise ihres Umgangs im Rahmen der Personalentwicklung kann von den betroffenen Betroffenen nicht anders als Geringschätzung aufgenommen werden. Viele Tarifbeschäftigte sind in niedrigen bis mittleren Entgeltgruppen eingruppiert und nicht wenige von ihnen können auch keine hohen Qualifikationen aufweisen. Aber sind sie deshalb schlechtere Menschen oder Menschen zweiter Klasse?
Man stelle sich vor, was wäre, wenn es sie und ihre Aufgaben in der Bundeswehr nicht mehr geben würde. Tarifbeschäftigte sind trotz niedrig bewerteter Tätigkeiten dennoch wichtige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, nicht selten für die Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit unentbehrlich. Genau wie ihre Kollegen und Kameraden in den anderen Statusgruppen haben sie es unabhängig von ihrer Entgeltgruppe und ihrem Alters verdient, dass man sich um sie kümmert, ihnen zuhört, sie anerkennt, sowie – wenn möglich und gewollt – gefördert zu werden. Nicht selten schlummern unentdeckte Potentiale in ihnen – Potentiale, die wichtig für die Bundeswehr sind. Sie zu entdecken, das ist eine der Aufgaben der Personalentwicklung – sich mit Tarifbeschäftigten zu befassen, das ist ein Ausdruck der Wertschätzung.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr Klaus-Hermann Scharf
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