Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
Trumps strategischer Fehlschluss trifft auch Europa
Die alte Raubkatze und der Mut der Ukrainer
Der Landesverband Ost feiert Geburtstag – Die „Armee der Einheit“ wurde im DBwV verwirklicht
Der Aufwuchs der Reserve als sicherheitspolitische Aufgabe
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Ein Ausweis, der mehr als Anerkennung sein kann
16 Jahre nach dem Karfreitagsgefecht: Mehr als 26.000 machen beim 16K3-Gedenkmarsch mit
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen drei Soldaten beim Karfreitagsgefecht
„Lassen Sie uns gemeinsam den Tag deutschlandweit zu etwas Besonderem machen“
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Beim Anschlag auf das deutsche Generalkonsulat starben Ende 2016 mindestens sechs Menschen. Foto: dpa
Gute Nachrichten für zwei deutsche Soldaten kurz vor Weihnachten: Das Ermittlungsverfahren gegen sie im Zusammenhang mit dem Tod von zwei Afghanen im vergangenen Jahr in Masar-e-Sharif wurde jetzt eingestellt. Der tragische Vorfall ereignete sich vor etwas mehr als einem Jahr: Am Abend des 10. November 2016 griff ein Selbstmordattentäter das deutsche Konsulat in Masar-e-Sharif an. Nach der Explosion des mit Sprengstoff beladenen Lkw griffen weitere bewaffnete Kämpfer die diplomatische Einrichtung an. Mindestens sechs Menschen kamen ums Leben, mehr als 120 wurden verletzt. Am nächsten Morgen kam es zu einem weiteren Zwischenfall: Drei Motorradfahrer näherten sich mit hoher Geschwindigkeit deutschen Kräften, die den Tatort abriegelten. Trotz der Abgabe von Warnsignalen und Warnschüssen steuerten die Motorradfahrer mit unverminderter Geschwindigkeit auf die Bundeswehrsoldaten zu – diese eröffneten daraufhin das Feuer. Zwei Afghanen wurden getötet, ein weiterer schwer verletzt. Wie immer wird in solchen Fällen ein Ermittlungsverfahren in Deutschland eingeleitet – dies ist die normale Prozedur, wenn es im Einsatz zum Tod von Zivilisten kommt. Nach gut einem Jahr nun endlich die gute Nachricht: Die Generalbundesanwaltschaft hat das Verfahren gegen beide Soldaten eingestellt. Sei es im Alltagsbetrieb in der Heimat oder im Auslandseinsatz: Es ist schneller etwas passiert, als man denkt. Da lauert mitunter der eine oder andere Fallstrick im Verteidigungsressort. Auch wenn dieser Fall jetzt abgeschlossen ist, kann die Länge eines solchen Verfahrens zu einer großen Belastung für die Betroffenen und ihre Angehörigen werden. Da ist es gut zu wissen, dass man einen starken Partner an der Seite hat, der die rechtlichen Belange vertritt. Dieser starke Partner ist der Deutsche BundeswehrVerband. Er gewährt seinen Mitgliedern Rechtsschutz – auch in Fällen wie dem oben beschriebenen. In diesem Jahr gab es leider aufgrund verschiedener Vorfälle - meist lediglich Verdachtsfälle oder mediale Vorverurteilungen – einen großen Bedarf an an Rechtsschutz oder Rechtsberatung. Das betraf Soldaten genauso wie Arbeitnehmer und Beamte. Unterm Strich bleibt: Ob im Inland oder im Einsatz, es lohnt sich, Mitglied im DBwV zu sein – denn wir sind für unsere Mitglieder da. In diesem Sinne gilt unseren Juristen und Vertragsanwälten ein großer Dank!
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