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Auf großes Interesse stießen die Ausführungen von Sebastian Lohmüller zum Artikelgesetz Zeitenwende. Foto: Carsten Zilesch
Vor vollen Reihen informierte der Abteilungsleiter Recht des Deutschen Bundeswehrverbands, Sebastian Lohmüller, die Angehörigen des Deutschen Anteils des Multinationalen Korps Nord-Ost zum Artikelgesetz „Zeitenwende“ (Gesetz zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr) und stellte dabei den aktuellen Stand der Umsetzung in der Regelungslandschaft der Bundeswehr vor.
Bereits kurz nach dem Inkrafttreten des Gesetzes war der Vorstand der Truppenkameradschaft (TruKa) des Deutschen Anteils Multinationales Corps Nord-Ost (MNC NE) auf den Bezirksvorsitzenden Berlin-Brandenburg zugegangen und hatte dazu um einen themenbezogenen Vortrag durch den Deutschen Bundeswehrverband (DBwV) in der Dienststelle gebeten. Aus diesem Grund machten sich Hauptmann Christian Weber und der Abteilungsleiter Recht im DBwV, Sebastian Lohmüller, Anfang Juli auf den Weg nach Sczcecin.
Zu Beginn des Besuches stand ein Gespräch beim Chef des Stabes MNC NE, Brigadegeneral Ullrich Spannuth, und dem Dienstältesten Deutschen Offizier in Stettin, Herrn Oberst i.G. Frank Buthmann auf der Agenda. General Spannuth stellte dabei den Auftrag des Korps vor und stellte den Vertretern des DBwV zu den unterschiedlichen Themenfeldern, wie Wehrpflicht und Attraktivität des Dienstes in den Streitkräften, einige Fragen. Wichtig sei es ihm, so betonte Spannuth, dass die Verzahnung von Gesellschaft und Bundeswehr verbessert und die aktuelle Bedrohungslage erkannt und anerkannt werde.
Zur Vortragsveranstaltung waren dann mehr als 80 Angehörige des Deutschen Anteils anwesend. Sebastian Lohmüller leitete seinen Vortrag mit der Entstehungsgeschichte des Artikelgesetzes Zeitenwende ein. Gegliedert in die Bereiche Besoldung, Mobilität und Versorgung, erläuterte er beispielhaft den erreichten Fortschritt, gab aber auch offen zu, dass sich der DBwV an der ein oder anderen Stelle mutigere Schritte von Regierung und Parlament gewünscht hätte. „Die aktuelle Regelung zum Trennungsgeld für Auslandsrückkehrer und zum Ehepartnerzuschlag sind erste Türöffner. Es bedarf für die Rechtspraxis jedoch noch dringender Verbesserungen“, so der Jurist. Den einzelnen Themenblöcken folgte jeweils eine ausgiebige Diskussion, die lebhaft geführt wurde. Lohmüller gelang es dabei immer wieder, einzuordnen und den Blick von den Kleinigkeiten auf das große Ganze zu richten.
Dass sich der DBwV auch weiterhin dafür einsetzen soll, dass es zukünftig ein dauerhaftes Wahlrecht zwischen Umzugskostenvergütung und Trennungsgeld gibt, war eine der klaren Forderungen von vielen Anwesenden. „Es darf auch keine Verwendungen im Ausland erster und zweiter Klasse geben. Die Besetzung der Dienstposten ist aktuell schon herausfordernd genug“, meinte eines der anwesenden Verbandsmitglieder mit Blick auf den Aufwuchs der Panzerbrigade 45 in Litauen.
Den Vortragsanteil schloss dann der Bezirksvorsitzende Berlin-Brandenburg mit Ausführungen zur Soldatenarbeitszeitverordnung (SAZV) und zum Stand der Übernahme des Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst des Bundes ab. Ihm war es wichtig, unter den neuen Rahmenbedingungen zur Anwendung der SAZV auf die wichtige Rolle der Vertrauenspersonen und Personalräte hinzuweisen. „Sie spielen da eine entscheidende Rolle in der Belastungssteuerung“, so Weber.
Der Vorsitzende der Kameradschaft, Stabsfeldwebel Carsten Zilesch, dankte den Gästen für den kurzweiligen Vortrag und den Zuhörern für den angeregten Austausch. „Kommen Sie gern mal wieder zu uns nach Polen“, so Stabsfeldwebel Zilesch zum Abteilungsleiter Recht und zum Bezirksvorsitzenden.
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