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Munster. Die Lüneburger Staatsanwaltschaft hat drei Ermittlungsverfahren gegen Soldaten eingeleitet, die bei der Nato-Mission in Litauen durch Fehlverhalten aufgefallen waren. Ein Verfahren sei wegen des Verdachts der versuchten Unterdrückung von Beschwerden und eines Vorfalls von 2020 wegen des Verdachts der entwürdigenden Behandlung von Untergebenen eingeleitet worden, bestätigte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft in der Hansestadt. Die weiteren Verfahren beziehen sich auf Volksverhetzung, ausländerfeindliche und antisemitische Äußerungen sowie Holocaust-Leugnung. Die Bundeswehr hatte nach Bekanntwerden der Vorfälle den Panzergrenadierzug abgezogen.
Wegen eines «Geburtstagsständchen» für Adolf Hitler seien die Ermittlungen eingestellt worden, weil es weder öffentlich noch in einer Versammlung dargebracht worden sei. Auch der Vorwurf sexueller Nötigung gegen einen Soldaten sei fallengelassen worden.
Die Bundeswehr hatte nach den Vorfällen zwei Soldaten vorzeitig entlassen. Einfache disziplinarische Maßnahmen seien bei zweien verhängt worden, bei dreien hätten sich die Vorwürfe nicht bestätigt, sagte ein Sprecher des Heeres in Munster. Fünf Vorermittlungen zu gerichtlichen Verfahren des Wehrdisziplinaranwalts liefen noch.
Der «Spiegel» hatte berichtet, dass bei einer Party Ende April vergangenen Jahres in einem Hotel rechtsradikale und antisemitische Lieder gesungen worden sein sollen. Von einem mutmaßlichen sexuellen Übergriff gebe es Filmaufnahmen. Die ehemalige Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) hatte die Taten scharf verurteilt.
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