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Ehrung langjähriger DBwV Mitglieder in Stadtallendorf: OStFw a.D. Hans-Wilhelm Schütz (von links), StFw a.D. Herbert Kerber, OStFw a.D. Adolf Siegwolf, OStFw a.D. Klaus Böttcher, StFw a.D. Hans-Jürgen Korell, Oberstlt a.D. Hubert Hoffmann mit dem KERH Vorsitzenden OStFw Rainer Koch. Foto: Berthold Kurz
Rund 30 Mitglieder der Kameradschaft Ehemalige, Reservisten, Hinterbliebene (KERH) Herrenwald/Schwalm trafen sich kürzlich zur Mitgliederversammlung. Neben Ehrungen langjähriger Mitglieder stand die „Ehegattennotvertretung“ auf dem Programm. Zu diesem interessanten Thema referierte Werner Englert vom Marburger Verein für Selbstbestimmung und Betreuung. Anschaulich erklärte der Referent alles rund um die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung. Auch auf das seit Januar 2023 geänderte Betreuungsrecht ging er ein und legte den Schwerpunkt auf die Information „wann der Ehepartner für den anderen entscheiden kann.“ Anhand von Praxisbeispielen verdeutlichte er den Teilnehmenden, was ihnen teils noch nicht ganz klar war. Englert legte auch die Mitführung einer Informationskarte nahe, auf der persönliche Daten vermerkt sind und ob eine Vorsorgevollmacht bzw. Patientenverfügung existiert.
Eine besondere Freude war es den Vorstandsmitgliedern auch diesmal wieder, langjährigen Mitgliedern für ihre Treue zum Deutschen BundeswehrVerband (DBwV) zu danken. „Die heute zu Ehrenden gehören dem Verband schon 350 Jahre an“, erklärte Vorsitzender Oberstabsfeldwebel a.D. Rainer Koch bevor er jedem Jubilar dankte und die Treuenadel-/Urkunde übereichte. Geehrt wurden für 40 Jahre Mitgliedschaft Oberstabsfeldwebel a.D. Hans-Wilhelm Schütz und Stabsfeldwebel a.D. Hans Jürgen Korell. Für 50 Jahre Mitgliedschaft Oberstabsfeldwebel a.D. Adolf Siegwolf und für 60 Jahre im DBwV Oberstleutnant a.D. Hubert Hoffmann, Stabsfeldwebel a.D. Herbert Kerber sowie Oberstabsfeldwebel a.D. Klaus Böttcher.
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