Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
Wüstner: „Gefahr ist groß, dass Russland die Situation ausnutzt“
„Vielleicht geht es um alles“
Eine Entscheidung, die bis heute schwere Folgen hat
Der Verband der Berufssoldaten der DDR – Interessenvertretung und Lernort demokratischer Mitbestimmung.
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
„Lassen Sie uns gemeinsam den Tag deutschlandweit zu etwas Besonderem machen“
16K3-Gedenkmarsch: Erinnerung an das Karfreitagsgefecht
Erinnerung an die Gefallenen vom OP North
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Munster/Soltau - Nach dem Zusammenbruch eines jungen Soldaten bei einem Fußmarsch im Juli 2017 in Munster muss eine Bundeswehr-Ausbilderin eine Geldstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung zahlen. «Heute ist die schriftliche Rücknahme des Einspruchs eingegangen», sagte ein Sprecher des Amtsgerichts Soltau am Freitag (12. April 2019). «Damit ist der Strafbefehl rechtskräftig.»
Die Frau muss 3.600 Euro bezahlen. Sie hatte zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, dann aber über ihren Verteidiger mitgeteilt, das Urteil doch anzunehmen. Weitere Rechtsmittel gegen den Strafbefehl gibt es nun nicht mehr.
Die Frau war die Ausbilderin eines Soldaten, der bei einem Übungsmarsch 2017 in Munster in Niedersachsen kollabiert war. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hätte sie den Zusammenbruch vorhersehen können, weil der Soldat die Ausbilderin auf körperliche Ausfallerscheinungen hingewiesen hatte.
Bei dem Fußmarsch 2017 waren während sommerlicher Temperaturen insgesamt vier Offiziersanwärter kollabiert und mussten im Krankenhaus behandelt werden. Einer von ihnen, ein 21-jähriger Mann, starb zehn Tage später in der Klinik.
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: