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Antrittsbesuch bei L92
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Volkstrauertag: Gegen das Vergessen
Erinnerung an Oberstleutnant Armin-Harry Franz
„Wir wollen, dass Deutschland sich verteidigen kann“
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Berufsinformationsmesse in Burg
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Gedenken: Erinnerung an Oberstabsarzt Dr. Dieter Eißing
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
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Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Suhl/Frankfurt: Der thüringische Waffenhersteller Haenel will einem Medienbericht zufolge im Streit um den Auftrag für das neue Sturmgewehr der Bundeswehr notfalls klagen, falls er bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden sollte. «Dann werden wir unsererseits den Rechtsweg beschreiten», sagte Geschäftsführer Olaf Sauer der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung». «Wir vertrauen auf das Verfahren und sind weiterhin zuversichtlich, dass wir den Zuschlag bekommen. Nach unserer Auffassung wäre ein Ausschluss vom Verfahren nicht gerechtfertigt.»
Die Waffenfirma, die einem arabischen Rüstungskonzerns gehört, war im Wettbewerb mit dem bisherigen Stammlieferanten der Bundeswehr Heckler & Koch zunächst erfolgreich gewesen. Das Verteidigungsministerium hatte die Vergabe an Haenel im Oktober zunächst zurückgezogen. Es begründete die Entscheidung mit möglichen Patentrechtsverletzungen zulasten des unterlegenen Bieters Heckler & Koch.
«Wir glauben, dass wir alles gut gemacht haben, dass wir das können», sagte der Chef der Suhler Firma der Zeitung. «Die Qualität unseres Produkts hat ja im Übrigen niemand in Frage gestellt, weder bei der Bundeswehr noch sonst wo.»
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