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Zahlreiche zivile Beschäftigte verfolgten die Tagung. Foto: DBwV/Beier
Berlin. Die zivilen Beschäftigten des Landesverbands Ost standen im Zentrum einer zweitägigen Tagung. Es war bereits die zweite Veranstaltung dieser Art. Aber erstmals fand sie im Zentrum Berlins statt - in der Bundesgeschäftsstelle des Deutschen Bundeswehrverbands. Die Möglichkeit, sich direkt beim Verband zu informieren, wurde von den zivilen Mitgliedern gerne genutzt.
Das Hauptthema war die Auseinandersetzung mit der Frage, ob die Grundsätze der Inneren Führung auch auf zivile Mitarbeiter anwendbar sind. Für das Setzen von ersten Impulsen konnten Regierungsdirektor Thomas Flink und Hauptmann Wilke Rohde vom Zentrum Innere Führung der Bundeswehr gewonnen werden. Im Vortrag ging es um die Bedeutung der Inneren Führung in der Bundeswehr.
In einem anknüpfenden Workshop waren die Tagungsteilnehmer selbst gefordert, sich aktiv einzubringen und mit grundsätzlichen Fragen zum Thema auseinanderzusetzen. Dabei galt es, folgende Fragen zu beantworten, deren Ergebnisse anschließend in der Auswertung visualisiert wurden: Welche Inhalte der Inneren Führung treffen auch auf zivile Beschäftigte zu? Wo sind die Grenzen für zivile Beschäftigte, und wo kann es Probleme mit der Inneren Führung geben? Wie wird das Miteinander von Soldaten und zivilen Mitarbeitern erlebt und inwiefern besteht Änderungsbedarf?
In Fortführung dieses Themas trug Brigadegeneral Tilo Maedler, Unterabteilungsleiter III in der Abteilung Führung Streitkräfte im Bundesministerium der Verteidigung, vor. Die Anwendung der Grundsätze der Inneren Führung auf zivile Mitarbeiter bejahte der Brigadegeneral. „Nur wenige Aspekt können aufgrund der Besonderheit der Soldatenberufes keine Anwendung finden“, so Maedler.
Als Fazit hielten die Teilnehmer somit fest, dass die Grundsätze der Inneren Führung bis auf wenige Ausnahmen auch auf die zivilen Mitarbeiter angewandt werden können. Als eine Ausnahme wurde die im Soldatengesetz normierte Kameradschaft genannt. Ein weiterer wichtiger Punkt war das Personalvertretungsrecht. Dabei ist man intensiv auf die Möglichkeiten der Beteiligung der Personalvertretung sowohl bei Angelegenheiten der Personalführung als auch im organisatorischen und sozialen Bereich eingegangen.
Einen weiteren Workshop gab es zu den Fragestellungen: Wie werde ich bisher in die Kameradschaftsarbeit eingebunden? Welche Themen sollten dort angesprochen werden? Möchte ich in die Kameradschaftsarbeit eingebunden werden? Auch die Informationsverteilung über zivile Themen und Mitgliedergewinnung wurden hierbei thematisiert. Die zivilen Mitglieder des Deutschen BundeswehrVerbands möchten sich aktiver in die Verbandsarbeit einbringen. Die Ergebnisse dieses Workshops sollen in die Arbeit im Landesverband Ost einfließen.
Die Beauftragte im Landesvorstand Ost, Regierungsamtsfrau Beate Osan, freute sich über die rege Teilnahme. „Wir sind ein Verband für die Menschen in der Bundeswehr. Und diese Verbindungen unter einem Dach sollten genutzt werden“, betonte Osan.
Die Planungen für die Tagung für zivile Beschäftigte im Jahr 2020 laufen bereits. Entsprechend der Wünsche der Teilnehmer ist für die nächste Tagung die Fortführung des Themas Personalvertretungsrecht angedacht. Darüber hinaus soll zur betrieblichen Altersvorsorge der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder vorgetragen werden.
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