Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
Wüstner: „Gefahr ist groß, dass Russland die Situation ausnutzt“
„Vielleicht geht es um alles“
Eine Entscheidung, die bis heute schwere Folgen hat
Der Verband der Berufssoldaten der DDR – Interessenvertretung und Lernort demokratischer Mitbestimmung.
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
„Lassen Sie uns gemeinsam den Tag deutschlandweit zu etwas Besonderem machen“
16K3-Gedenkmarsch: Erinnerung an das Karfreitagsgefecht
Erinnerung an die Gefallenen vom OP North
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Lüneburg/Munster. Die Ermittlungen zum Tod eines jungen Soldaten nach einem Übungsmarsch in Munster im Juli 2017 haben keine Anhaltspunkte für eine fahrlässige Tötung ergeben. Dies sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Lüneburg, Jan Christoph Hillmer, am Mittwoch. Für den Vorgesetzten und eine Ausbilderin des 21-Jährigen sei der Tod nicht vorhersehbar gewesen. «Ein Vorwurf der fahrlässigen Tötung hat sich nicht ergeben.»
Der 21-Jährige und drei weitere Offiziersanwärter waren damals im Rahmen ihrer Ausbildung bei sommerlichen Temperaturen kollabiert. Die Männer mussten im Krankenhaus behandelt werden, der 21-Jährige starb zehn Tage später. «Bei allen vier Offiziersanwärtern war der Zusammenbruch nach den hiesigen Ermittlungserkenntnissen auf einen Hitzschlag zurückzuführen», sagte Hillmer.
Nach Abschluss der Ermittlungen wegen des Verdachtes der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung ergeben sich für den Vorgesetzten keine strafrechtlichen Konsequenzen.
Bei der Ausbilderin sahen die Ermittler im Fall eines kollabierten Mannes den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung bestätigt. Demnach hätte die Frau den Zusammenbruch vorhersehen können. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hat das Amtsgericht Soltau inzwischen einen Strafbefehl erlassen, nach dem die Ausbilderin eine Geldstrafe im mittleren vierstelligen Bereich zahlen muss. Nimmt sie diesen an, entspricht der Strafbefehl einem Urteil. Legt sie dagegen Einspruch ein, kommt es zu einer Hauptverhandlung.
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