Stellungnahme des DBwV zum Bundesalimentationsgesetz
Schweriner Sicherheitsdialog: Künstliche Intelligenz zwischen Potenzial und Gefahr
Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
Vor einem gewaltigen Kraftakt – Interview mit Vizeadmiral Thomas Daum
Die TSK CIR ist ein unverzichtbarer Pfeiler moderner Landesverteidigung
„Wir haben erhebliche Lücken im europäischen Verteidigungsbereich"
Eckwertebeschluss zum Bundeshaushalt 2027 und Finanzplanung bis 2030
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Gedenken: Vor 13 Jahren fiel Daniel Wirth in Afghanistan
Gedenken: Vor 17 Jahren fiel Hauptgefreiter Sergej Motz in Afghanistan
Internationaler 16K3-Marsch als Zeichen der Erinnerung
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen vier Soldaten in Afghanistan
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Berlin. Mit dem von Angehörigen militärischer und polizeilicher Spezialeinheiten gegründeten Verein Uniter beschäftigt sich jetzt der Verfassungsschutz. Der «Spiegel» berichtete am Mittwoch (19. Februar), das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) habe den Verein zum «Prüffall» erklärt.
Das Bundesamt erklärte dazu auf Anfrage, Uniter sei derzeit kein Beobachtungsobjekt des BfV. In Erfüllung seines gesetzlichen Auftrags bewerte das BfV jedoch «fortlaufend verschiedene Personenzusammenschlüsse hinsichtlich des Vorliegens von tatsächlichen Anhaltspunkten für eine Bestrebung gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung». Uniter war im Zuge der Ermittlungen zu Franco A. ins Visier der Behörden geraten. Franco A. hatte sich als syrischer Flüchtling ausgegeben. Er steht im Verdacht, aus einer rechtsextremen Gesinnung heraus, Anschläge geplant zu haben.
Der Verfassungsschutz darf über sogenannte Prüffälle, bei denen der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel nicht gestattet ist, nicht öffentlich berichten. Das hatte ein Gericht zuletzt im Zusammenhang mit dem Blick der Behörde auf die AfD festgestellt.
Andre S., genannt «Hannibal», ist ein Mitgründer von Uniter. Er war lange im Kommando Spezialkräfte (KSK) eingesetzt, im vergangenen September war er aus der Bundeswehr ausgeschieden.
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