70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Team Luftwaffe: Verantwortung übernehmen – Zukunft gestalten
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Berlin. Mit dem von Angehörigen militärischer und polizeilicher Spezialeinheiten gegründeten Verein Uniter beschäftigt sich jetzt der Verfassungsschutz. Der «Spiegel» berichtete am Mittwoch (19. Februar), das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) habe den Verein zum «Prüffall» erklärt.
Das Bundesamt erklärte dazu auf Anfrage, Uniter sei derzeit kein Beobachtungsobjekt des BfV. In Erfüllung seines gesetzlichen Auftrags bewerte das BfV jedoch «fortlaufend verschiedene Personenzusammenschlüsse hinsichtlich des Vorliegens von tatsächlichen Anhaltspunkten für eine Bestrebung gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung». Uniter war im Zuge der Ermittlungen zu Franco A. ins Visier der Behörden geraten. Franco A. hatte sich als syrischer Flüchtling ausgegeben. Er steht im Verdacht, aus einer rechtsextremen Gesinnung heraus, Anschläge geplant zu haben.
Der Verfassungsschutz darf über sogenannte Prüffälle, bei denen der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel nicht gestattet ist, nicht öffentlich berichten. Das hatte ein Gericht zuletzt im Zusammenhang mit dem Blick der Behörde auf die AfD festgestellt.
Andre S., genannt «Hannibal», ist ein Mitgründer von Uniter. Er war lange im Kommando Spezialkräfte (KSK) eingesetzt, im vergangenen September war er aus der Bundeswehr ausgeschieden.
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