Stellungnahme des DBwV zum Bundesalimentationsgesetz
Beförderungsstopp für Feldwebel: Fragen über Fragen!
Schweriner Sicherheitsdialog: Künstliche Intelligenz zwischen Potenzial und Gefahr
Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Im Bundestag: Bundeskanzler Friedrich Merz stellt sich den Fragen der Abgeordneten
Empfehlungen der Rentenkommission: Keine Einbeziehung von Soldaten und Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV)
Wüstner: „Nicht ausreichend Freiwillige? Kein Wunder!“
Sichtbares Zeichen des Gedenkens und der Wertschätzung
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Erinnerung an Alexander Schleiernick, Oleg Meiling und Martin Brunn
Berlin feiert die Veteranen
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Die Bundeswehr soll wachsen und braucht dafür auch mehr Platz. Pläne zur Umwandlung von Liegenschaften für die zivile Nutzung werden auf Eis gelegt.
Berlin. Das Verteidigungsministerium setzt die Umwandlung militärisch genutzter Liegenschaften für zivile Zwecke aus. Grund dafür ist der höhere Bedarf an Standorten wegen der geplanten Vergrößerung der Bundeswehr, wie das Ministerium mitteilte. Der Umwandlungsstopp betrifft demnach zunächst 187 ehemalige militärische Liegenschaften, die sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) befinden. Diese seien grundsätzlich für eine Nutzung durch die Bundeswehr geeignet.
Hinzu kommen 13 weitere Liegenschaften, die die Bundeswehr noch betreibt. Dazu gehören Teile des Flughafens Tegel in Berlin und der ehemalige Fliegerhorst in Fürstenfeldbruck in Bayern. Die betroffenen Liegenschaften sollen Teil der «strategischen Liegenschaftsreserve der Bundeswehr» werden - also kurzfristig von der Bundeswehr bei Bedarf genutzt werden können.
Strich durch kommunale Pläne?
Damit könnten Pläne der Kommunen für die Nutzung der Areale durchkreuzt werden. «Wir sind uns der Tragweite der Entscheidung sehr bewusst und wissen, dass in vielen Fällen bereits Planungen bestehen, betroffene Flächen zivil zu nutzen», sagte Nils Hilmer, Staatssekretär im Verteidigungsministerium. «Wo immer dies möglich ist, werden wir versuchen, auch bestehende zivile Planungen zu berücksichtigen.»
Die Umwandlung von Bundeswehrstandorten für zivile Zwecke war in den frühen 1990er Jahren nach Ende des Kalten Kriegs begonnen worden und nach Aussetzung der Wehrpflicht in den 2010er Jahren fortgesetzt.
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: