Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
Wüstner: „Gefahr ist groß, dass Russland die Situation ausnutzt“
„Vielleicht geht es um alles“
Eine Entscheidung, die bis heute schwere Folgen hat
Der Verband der Berufssoldaten der DDR – Interessenvertretung und Lernort demokratischer Mitbestimmung.
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
„Lassen Sie uns gemeinsam den Tag deutschlandweit zu etwas Besonderem machen“
16K3-Gedenkmarsch: Erinnerung an das Karfreitagsgefecht
Erinnerung an die Gefallenen vom OP North
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Köln - Das Bundesverteidigungsministerium hat in einem Streit um die finanzielle Abwicklung des Bundeswehr-IT-Projekts «Herkules» eine juristische Niederlage erlitten. Das Oberlandesgericht Köln wies nach eigenen Angaben vom Dienstag (26. März 2019) die Berufung des Ministeriums gegen ein Urteil des Landgerichts Bonn zurück. Das Verfahren drehte sich um die Frage, in welcher Höhe der Bund Ausgleichszahlungen an die Projekt-Miteigner Siemens und IBM leisten muss.
Das von 2006 bis 2016 laufende Projekt hatte sich nach Angaben des Gerichts die vollständige Ausstattung der Bundeswehr mit moderner IT-Infrastruktur im nichtmilitärischen Bereich zum Ziel gesetzt. Milliarden-Verträge wurden unterzeichnet. Die Umsetzung erfolgte durch Projektgesellschaften. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit übernahm die Bundesrepublik die von Siemens und IBM gehaltenen Anteile an diesen Gesellschaften.
Für diese Übernahme muss der Bund nach Angaben des OLG Ausgleichszahlungen leisten, zu denen Bewertungsgrundsätze vereinbart worden seien. Über deren Geltung und Auslegung sei allerdings der Streit entbrannt. Die Bundesrepublik klagte auf Feststellung einer bestimmten Vertragsauslegung.
Das OLG erklärte nun aber, dass die damals vereinbarten Regelungen klar und eindeutig seien. Es gebe keinen Raum für eine Anpassung. Die konkrete Höhe der Ausgleichszahlungen müsse nun anhand der im Urteil festgestellten Grundsätze ermittelt werden. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Das Verteidigungsministerium will sich erst äußern, wenn ihm das Urteil vorliegt.
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