70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Köln - Das Bundesverteidigungsministerium hat in einem Streit um die finanzielle Abwicklung des Bundeswehr-IT-Projekts «Herkules» eine juristische Niederlage erlitten. Das Oberlandesgericht Köln wies nach eigenen Angaben vom Dienstag (26. März 2019) die Berufung des Ministeriums gegen ein Urteil des Landgerichts Bonn zurück. Das Verfahren drehte sich um die Frage, in welcher Höhe der Bund Ausgleichszahlungen an die Projekt-Miteigner Siemens und IBM leisten muss.
Das von 2006 bis 2016 laufende Projekt hatte sich nach Angaben des Gerichts die vollständige Ausstattung der Bundeswehr mit moderner IT-Infrastruktur im nichtmilitärischen Bereich zum Ziel gesetzt. Milliarden-Verträge wurden unterzeichnet. Die Umsetzung erfolgte durch Projektgesellschaften. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit übernahm die Bundesrepublik die von Siemens und IBM gehaltenen Anteile an diesen Gesellschaften.
Für diese Übernahme muss der Bund nach Angaben des OLG Ausgleichszahlungen leisten, zu denen Bewertungsgrundsätze vereinbart worden seien. Über deren Geltung und Auslegung sei allerdings der Streit entbrannt. Die Bundesrepublik klagte auf Feststellung einer bestimmten Vertragsauslegung.
Das OLG erklärte nun aber, dass die damals vereinbarten Regelungen klar und eindeutig seien. Es gebe keinen Raum für eine Anpassung. Die konkrete Höhe der Ausgleichszahlungen müsse nun anhand der im Urteil festgestellten Grundsätze ermittelt werden. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Das Verteidigungsministerium will sich erst äußern, wenn ihm das Urteil vorliegt.
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