DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
„So einen Aufwuchs hat es seit 1955 nicht gegeben“
Antrittsbesuch bei L92
Neue Alimentations-Entscheidung des BVerfG zur Berliner Beamtenbesoldung unterstreicht Verfassungswidrigkeit
Volkstrauertag: Gegen das Vergessen
Erinnerung an Oberstleutnant Armin-Harry Franz
„Wir wollen, dass Deutschland sich verteidigen kann“
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Zeitsoldaten als Fachkräfte gefragt
Berufsinformationsmesse in Burg
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Bundestag berät über vier Auslandseinsätze
UNMISS und EU NAVFOR Aspides sollen bis 2026 verlängert werden
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Gedenken: Erinnerung an Patrick Behlke und Roman Schmidt
Gedenken: Erinnerung an Feldwebel Alexander Arndt
Gedenken: Erinnerung an Oberstabsarzt Dr. Dieter Eißing
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Köln - Das Bundesverteidigungsministerium hat in einem Streit um die finanzielle Abwicklung des Bundeswehr-IT-Projekts «Herkules» eine juristische Niederlage erlitten. Das Oberlandesgericht Köln wies nach eigenen Angaben vom Dienstag (26. März 2019) die Berufung des Ministeriums gegen ein Urteil des Landgerichts Bonn zurück. Das Verfahren drehte sich um die Frage, in welcher Höhe der Bund Ausgleichszahlungen an die Projekt-Miteigner Siemens und IBM leisten muss.
Das von 2006 bis 2016 laufende Projekt hatte sich nach Angaben des Gerichts die vollständige Ausstattung der Bundeswehr mit moderner IT-Infrastruktur im nichtmilitärischen Bereich zum Ziel gesetzt. Milliarden-Verträge wurden unterzeichnet. Die Umsetzung erfolgte durch Projektgesellschaften. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit übernahm die Bundesrepublik die von Siemens und IBM gehaltenen Anteile an diesen Gesellschaften.
Für diese Übernahme muss der Bund nach Angaben des OLG Ausgleichszahlungen leisten, zu denen Bewertungsgrundsätze vereinbart worden seien. Über deren Geltung und Auslegung sei allerdings der Streit entbrannt. Die Bundesrepublik klagte auf Feststellung einer bestimmten Vertragsauslegung.
Das OLG erklärte nun aber, dass die damals vereinbarten Regelungen klar und eindeutig seien. Es gebe keinen Raum für eine Anpassung. Die konkrete Höhe der Ausgleichszahlungen müsse nun anhand der im Urteil festgestellten Grundsätze ermittelt werden. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Das Verteidigungsministerium will sich erst äußern, wenn ihm das Urteil vorliegt.
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: