70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Berlin. Die Deutsche Rentenversicherung hat ein Prüfverfahren wegen Verdachts auf Scheinselbstständigkeit beim Einsatz von Beratern im Verteidigungsministerium eingestellt. Der Tatbestand sei objektiv nicht erfüllt gewesen, teilte das Ministerium am Donnerstag nach Eingang einer Prüfmitteilung mit. Der Beratereinsatz war demnach nicht sozialversicherungsrechtlich relevant. Das Ministerium gab an, auch Verteidigungspolitiker im Bundestag unterrichtet zu haben.
Im Januar hatte bereits die Berliner Staatsanwaltschaft eine Anzeige wegen Scheinselbstständigkeit beim Einsatz von Beratern im Verteidigungsministerium zu den Akten gelegt. Die Staatsanwaltschaft hatte einen Anfangsverdacht geprüft, weil am 30. September vergangenen Jahres eine anonyme Anzeige eingegangen war, die offenkundig von einem Insider aus dem Umfeld des Ministeriums stammte.
Das Verteidigungsministerium hatte erklärt, sich bereits zuvor wegen sechs Fällen mit der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung gesetzt zu haben. Von Scheinselbstständigkeit ist beispielsweise die Rede, wenn ein Mitarbeiter offiziell selbstständiger Unternehmer ist, allerdings in die Abläufe des Arbeitgebers eingebunden ist und seinen Anweisungen folgen muss.
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