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Berlin. Die Deutsche Rentenversicherung hat ein Prüfverfahren wegen Verdachts auf Scheinselbstständigkeit beim Einsatz von Beratern im Verteidigungsministerium eingestellt. Der Tatbestand sei objektiv nicht erfüllt gewesen, teilte das Ministerium am Donnerstag nach Eingang einer Prüfmitteilung mit. Der Beratereinsatz war demnach nicht sozialversicherungsrechtlich relevant. Das Ministerium gab an, auch Verteidigungspolitiker im Bundestag unterrichtet zu haben.
Im Januar hatte bereits die Berliner Staatsanwaltschaft eine Anzeige wegen Scheinselbstständigkeit beim Einsatz von Beratern im Verteidigungsministerium zu den Akten gelegt. Die Staatsanwaltschaft hatte einen Anfangsverdacht geprüft, weil am 30. September vergangenen Jahres eine anonyme Anzeige eingegangen war, die offenkundig von einem Insider aus dem Umfeld des Ministeriums stammte.
Das Verteidigungsministerium hatte erklärt, sich bereits zuvor wegen sechs Fällen mit der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung gesetzt zu haben. Von Scheinselbstständigkeit ist beispielsweise die Rede, wenn ein Mitarbeiter offiziell selbstständiger Unternehmer ist, allerdings in die Abläufe des Arbeitgebers eingebunden ist und seinen Anweisungen folgen muss.
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