DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
„So einen Aufwuchs hat es seit 1955 nicht gegeben“
Antrittsbesuch bei L92
Neue Alimentations-Entscheidung des BVerfG zur Berliner Beamtenbesoldung unterstreicht Verfassungswidrigkeit
Volkstrauertag: Gegen das Vergessen
Erinnerung an Oberstleutnant Armin-Harry Franz
„Wir wollen, dass Deutschland sich verteidigen kann“
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Zeitsoldaten als Fachkräfte gefragt
Berufsinformationsmesse in Burg
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Bundestag berät über vier Auslandseinsätze
UNMISS und EU NAVFOR Aspides sollen bis 2026 verlängert werden
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Gedenken: Erinnerung an Patrick Behlke und Roman Schmidt
Gedenken: Erinnerung an Feldwebel Alexander Arndt
Gedenken: Erinnerung an Oberstabsarzt Dr. Dieter Eißing
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Rabbiner Yehuda Teichtal begrüßt ehrenamtliche Helfer und Bundeswehrsoldaten, die den jüdischen Friedhof Weißensee in Berlin säuberten. Foto: dpa
Bonn. Das Grundrecht der freien Religionsausübung nach Art. 4 des Grundgesetzes ist für Soldatinnen und Soldaten nicht eingeschränkt. Deshalb weist das Soldatengesetz nicht nur auf das Recht der freien Religionsausübung hin. Es erweitert dieses Grundrecht durch das Recht auf Seelsorge. Dies ist angesichts des belastenden Dienstes, der durch Trennung von Familie nicht nur während der Einsätze, sondern durch existenzbedrohenden Situationen geprägt ist, nicht mehr als recht. Es bedeutet Verpflichtung des Dienstgebers, diesem Recht Geltung zu verschaffen.
Mit Einführung der Bundeswehr wurde die Seelsorge für Soldaten christlichen Glaubens vertraglich und gesetzlich geregelt. Es war Zeit, den veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, die sich auch in der Bundeswehr widerspiegeln, Rechnung zu tragen. Die Erweiterung auf Soldatinnen und Soldaten jüdischen und muslimischen Glaubens ist daher der notwendige Weg. Nach einer mehrjährigen Prüfung hat die Ministerin mit Tagesbefehl über die Absichten zur Erweiterung der Seelsorge an Soldatinnen und Soldaten informiert. Im Bundesvorstand zeichnet der Vorsitzende LV West, OTL a.D. Thomas Sohst, für das Thema verantwortlich. "Es ist gut, dass die Entscheidung jetzt gefallen ist. Sicherlich sind jetzt noch eine Menge an Detailfragen zu klären. Für manchen könnten die ungelösten Herausforderungen bedrohlich wirken. Wir sollten aber diesem Prozess eine Chance geben. Dabei sollten diejenigen, die andere Religionen oder auch andere Auffassungen als Grundlage für ihr Leben gewählt haben, nicht vergessen werden. Die Verpflichtung des Soldatengesetzes gilt auch diesen. Ich gehe davon aus, dass Lösungen gefunden werden, die das bisher gelebte Miteinander in der Seelsorge Bestandteil der Seelsorge an Soldatinnen und Soldaten bewahrt. Mit Blick auf Heimatgemeinde, Standortgemeinde und Gemeinde im Einsatz sollte es keine nicht grundlegende Veränderung geben. Als DBwV werden wir diesen Prozess aufmerksam und konstruktiv begleiten mit Blick auf Soldatinnen und Soldaten und denjenigen, die sich der Seelsorge verschrieben haben und dafür Verantwortung tragen."
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