Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
Wüstner: „Gefahr ist groß, dass Russland die Situation ausnutzt“
„Vielleicht geht es um alles“
Eine Entscheidung, die bis heute schwere Folgen hat
Der Verband der Berufssoldaten der DDR – Interessenvertretung und Lernort demokratischer Mitbestimmung.
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
„Lassen Sie uns gemeinsam den Tag deutschlandweit zu etwas Besonderem machen“
16K3-Gedenkmarsch: Erinnerung an das Karfreitagsgefecht
Erinnerung an die Gefallenen vom OP North
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Rabbiner Yehuda Teichtal begrüßt ehrenamtliche Helfer und Bundeswehrsoldaten, die den jüdischen Friedhof Weißensee in Berlin säuberten. Foto: dpa
Bonn. Das Grundrecht der freien Religionsausübung nach Art. 4 des Grundgesetzes ist für Soldatinnen und Soldaten nicht eingeschränkt. Deshalb weist das Soldatengesetz nicht nur auf das Recht der freien Religionsausübung hin. Es erweitert dieses Grundrecht durch das Recht auf Seelsorge. Dies ist angesichts des belastenden Dienstes, der durch Trennung von Familie nicht nur während der Einsätze, sondern durch existenzbedrohenden Situationen geprägt ist, nicht mehr als recht. Es bedeutet Verpflichtung des Dienstgebers, diesem Recht Geltung zu verschaffen.
Mit Einführung der Bundeswehr wurde die Seelsorge für Soldaten christlichen Glaubens vertraglich und gesetzlich geregelt. Es war Zeit, den veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, die sich auch in der Bundeswehr widerspiegeln, Rechnung zu tragen. Die Erweiterung auf Soldatinnen und Soldaten jüdischen und muslimischen Glaubens ist daher der notwendige Weg. Nach einer mehrjährigen Prüfung hat die Ministerin mit Tagesbefehl über die Absichten zur Erweiterung der Seelsorge an Soldatinnen und Soldaten informiert. Im Bundesvorstand zeichnet der Vorsitzende LV West, OTL a.D. Thomas Sohst, für das Thema verantwortlich. "Es ist gut, dass die Entscheidung jetzt gefallen ist. Sicherlich sind jetzt noch eine Menge an Detailfragen zu klären. Für manchen könnten die ungelösten Herausforderungen bedrohlich wirken. Wir sollten aber diesem Prozess eine Chance geben. Dabei sollten diejenigen, die andere Religionen oder auch andere Auffassungen als Grundlage für ihr Leben gewählt haben, nicht vergessen werden. Die Verpflichtung des Soldatengesetzes gilt auch diesen. Ich gehe davon aus, dass Lösungen gefunden werden, die das bisher gelebte Miteinander in der Seelsorge Bestandteil der Seelsorge an Soldatinnen und Soldaten bewahrt. Mit Blick auf Heimatgemeinde, Standortgemeinde und Gemeinde im Einsatz sollte es keine nicht grundlegende Veränderung geben. Als DBwV werden wir diesen Prozess aufmerksam und konstruktiv begleiten mit Blick auf Soldatinnen und Soldaten und denjenigen, die sich der Seelsorge verschrieben haben und dafür Verantwortung tragen."
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: