70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Rabbiner Yehuda Teichtal begrüßt ehrenamtliche Helfer und Bundeswehrsoldaten, die den jüdischen Friedhof Weißensee in Berlin säuberten. Foto: dpa
Bonn. Das Grundrecht der freien Religionsausübung nach Art. 4 des Grundgesetzes ist für Soldatinnen und Soldaten nicht eingeschränkt. Deshalb weist das Soldatengesetz nicht nur auf das Recht der freien Religionsausübung hin. Es erweitert dieses Grundrecht durch das Recht auf Seelsorge. Dies ist angesichts des belastenden Dienstes, der durch Trennung von Familie nicht nur während der Einsätze, sondern durch existenzbedrohenden Situationen geprägt ist, nicht mehr als recht. Es bedeutet Verpflichtung des Dienstgebers, diesem Recht Geltung zu verschaffen.
Mit Einführung der Bundeswehr wurde die Seelsorge für Soldaten christlichen Glaubens vertraglich und gesetzlich geregelt. Es war Zeit, den veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, die sich auch in der Bundeswehr widerspiegeln, Rechnung zu tragen. Die Erweiterung auf Soldatinnen und Soldaten jüdischen und muslimischen Glaubens ist daher der notwendige Weg. Nach einer mehrjährigen Prüfung hat die Ministerin mit Tagesbefehl über die Absichten zur Erweiterung der Seelsorge an Soldatinnen und Soldaten informiert. Im Bundesvorstand zeichnet der Vorsitzende LV West, OTL a.D. Thomas Sohst, für das Thema verantwortlich. "Es ist gut, dass die Entscheidung jetzt gefallen ist. Sicherlich sind jetzt noch eine Menge an Detailfragen zu klären. Für manchen könnten die ungelösten Herausforderungen bedrohlich wirken. Wir sollten aber diesem Prozess eine Chance geben. Dabei sollten diejenigen, die andere Religionen oder auch andere Auffassungen als Grundlage für ihr Leben gewählt haben, nicht vergessen werden. Die Verpflichtung des Soldatengesetzes gilt auch diesen. Ich gehe davon aus, dass Lösungen gefunden werden, die das bisher gelebte Miteinander in der Seelsorge Bestandteil der Seelsorge an Soldatinnen und Soldaten bewahrt. Mit Blick auf Heimatgemeinde, Standortgemeinde und Gemeinde im Einsatz sollte es keine nicht grundlegende Veränderung geben. Als DBwV werden wir diesen Prozess aufmerksam und konstruktiv begleiten mit Blick auf Soldatinnen und Soldaten und denjenigen, die sich der Seelsorge verschrieben haben und dafür Verantwortung tragen."
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