70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Nahm den Scherz eines Offiziers offenbar sehr ernst: Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen
Wenn es um den eigenen Ruf geht, dann ist das Bundesministerium der Verteidigung zu außergewöhnlichen Leistungen fähig. Zu Transparenz und Tempo zum Beispiel. Noch bevor die Staatsanwaltschaft Bonn die Einstellung ihrer Ermittlungen gegen Staatssekretär Gerd Hoofe öffentlich bekannt gegeben hatte, versandte der Presse- und Informationsstab des Wehrressorts das „persönlich/vertraulich“ an den Topbeamten gerichtete Schreiben der Strafverfolger an Journalisten.Das Verfahren gegen Hoofe wegen des Vorwurfs der Strafvereitelung, so teilte es der Chefsprecher des Ministeriums, Jens Flosdorff, der "Welt" fürsorglich mit, „wurde nach Paragraf 170 II Strafprozessordnung eingestellt, was bedeutet, dass ein entsprechender Tatverdacht nicht vorliegt und eine Täterschaft nicht in Betracht kommt“. Der Staatssekretär war in der Anzeige eines ranghohen Offiziers vom 20. Juli beschuldigt worden, disziplinarrechtliche Ermittlungen behindert zu haben. Dabei ging es um zwei Soldatinnen, die einen Vorgesetzten der Nötigung beschuldigt hatten.Der Staatsanwalt aber fand in den Akten keinen Beleg für eine solche Nötigung.Juristisch heißt das: Wo schon keine Straftat vorliegt, kann auch nichts vereitelt werden. Tatsächlich fand also gar keine nähere Untersuchung von Hoofes Rolle in den internen Ermittlungen der Bundeswehr statt.Dennoch sieht sich der Staatssekretär nun vollständig rehabilitiert. Die Vorwürfe seien haltlos bis krude gewesen, und er freue sich über die „Einstellung erster Klasse“, ließ der enge Vertraute von Ministerin Ursula von der Leyen die „Neue Osnabrücker Zeitung“ Mitte November wissen.Wenn es um den Ruf von Mitarbeitern geht, die nicht dem Führungszirkel der CDU-Politikerin angehören, dann sind ihrem Haus Transparenz, Tempo und Fürsorge nicht mehr ganz so wichtig. (...)Lesen Sie den kompletten Artikel hier als PDF oder Bezahlangebot online bei der "Welt".
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