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Im Rahmen der Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge soll unter anderem ein Inflationsausgleich gezahlt werden. SaZ, BS und FWDL sollen dabei den Betrag von 3000 Euro in voller Höhe erhalten. Foto: DBwV/Yann Bombeke
Berlin. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahren zur Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge war der DBwV für die Menschen der Bundeswehr am formalen Gesetzgebungsverfahren beteiligt. Der Gesetzentwurf sieht vor, das im Frühsommer ausgehandelte Tarifergebnis des Öffentlichen Dienstes entsprechend zu übertragen.
Maximal 3000 Euro Inflationsausgleich steuerfrei
Konkret ist ein sogenannter Inflationsausgleich geplant. Maximal 3000 Euro sollen steuerfrei dafür in mehreren Tranchen ausgezahlt werden. Für SaZ, BS und FWDL soll gelten: Sie erhalten den Inflationsausgleich grundsätzlich in voller Höhe. Versorgungsbezugsempfänger sollen den Inflationsausgleich in prozentualer Höhe ihrer Ruhegehaltsbezüge erhalten.
Bezügeanpassung im März 2024
Zum 1. März 2024 soll dann eine Anpassung der Besoldungsbezüge für aktive Beamte und Soldaten (SaZ und BS) sowie für Versorgungsbezugsempfänger erfolgen. In einem ersten Schritt soll dabei das Grundgehalt um einen Sockelbetrag von 200 Euro angehoben werden. Sodann wird in einem zweiten Schritt eine prozentuale Erhöhung der Grundbezüge um 5,3 Prozent durchgeführt. Änderungen sind auch für FWDL und den Mindestbetrag für Reservedienstleistende geplant.
Kabinettsbeschluss im Juli geplant
Für den DBwV geht es nun vor allem darum, dass die geplanten Änderungen schnell bei den Menschen der Bundeswehr angekommen. Darauf liegt in den nächsten Wochen der Schwerpunkt. Aktuell handelt es sich nur um einen unverbindlichen Gesetzentwurf. Das muss im Blick gehalten werden und daher sind auch die aktuellen Informationen noch mit Vorsicht zu genießen. Verbindlicher und verlässlicher wird es, sobald das Bundeskabinett den Entwurf billigt. Geplant ist das für Mitte Juli. Sobald der Kabinettsbeschluss vorliegt, kann sich nach der parlamentarischen Sommerpause der Bundestag mit dem Gesetzentwurf befassen. Nach jetzigem Stand könnte es bereits im September oder Oktober zu ersten vorbehaltlichen Abschlagszahlungen an die Betroffenen kommen.
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