Rund 50 Soldatinnen und Soldaten nahmen das Angebot wahr. Foto: DBwV

Rund 50 Soldatinnen und Soldaten nahmen das Angebot wahr. Foto: DBwV

26.09.2025
jf

Alterssicherungsseminar in Oldenburg

Oldenburg. Am Standort Oldenburg in Oldenburg trafen sich angehende Pensionäre zu einem Alterssicherungsseminar des Landesverbandes Nord. Unter Leitung von Stabsfeldwebel a.D. Hannes Dreier befassten sie sich einen Tag lang mit Versorgungsfragen und Angelegenheiten angehender Pensionäre. Im Rahmen seiner Einführung ging der Vorsitzende der Ehemaligen, Reservisten und Hinterbliebenen (ERH) im Landesverband Nord auf ein wesentliches Alleinstellungsmerkmal des DBwV ein: „Keine Gewerkschaft oder sonstige Interessenvertretung kümmert sich nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben um die Ehemaligen. Nur der Deutsche BundeswehrVerband steht weiter an der Seite dieser Mitglieder, vertritt deren Belange und kämpft für sie.“ Gute Gründe, dem Verband nach der Zurruhesetzung treu zu bleiben, Dreier ging deshalb noch gesondert auf den Übergang von den Truppen- zu den ERH-Kameradschaften ein.

In Sachen Beihilfeberechtigung gab er den Tipp, „ein Beihilfekonto“ anzulegen oder durch anderweitige Guthaben „Bearbeitungszeiten abzufedern“: „Sie sind als Privatpatient mit Beihilfeberechtigung Vertragspartner der Ärzte, Krankenhäuser und anderer Einrichtungen, sie müssen deren Rechnungen bezahlen. Das Geld bekommen sie zwar durch die Beihilfe und von der Krankenkasse wieder, aber durch die Beihilfe geschieht dies oft nicht rechtzeitig.“ Dazu unterstrich er, dass es nicht darum gehe, „riesige Beträge vorzustrecken“, sondern kleinere bis mittlere Forderungen übergangsweise abzudecken. 

Als großen Erfolg des DBwV bezeichnete Dreier die Aufhebung der Hinzuverdienstgrenzen für ehemalige Soldatinnen und Soldaten Anfang des Jahres. Dies gilt nicht nur für Tätigkeiten in der Privatwirtschaft, sondern auch für den öffentlichen Dienst. Bei Dienstunfähigkeit ohne Wehrdienstbeschädigung bestehen jedoch nach wie vor die alten Hinzuverdienstgrenzen. Natürlich gibt es nach der Pensionierung auch die Möglichkeit, als Selbstständiger zu arbeiten. Der ERH-Vorsitzende warnte dazu vor den rechtlichen Folgen einer Scheinselbstständigkeit. Eine solche wird beispielsweise durch einen einzigen Auftraggeber oder die Eingliederung in einen Betrieb gekennzeichnet.

Das Versorgungsrecht der Berufssoldaten mit seinen vielen Bestimmungen und Regelungen kann natürlich an einem Tag nicht erschöpfend behandelt, sondern lediglich angerissen werden. Dreier verwies deshalb auf mehrtägige Alterssicherungsseminare, wie sie beispielsweise vom Bildungswerk des DBwV angeboten werden. Diese werden stark nachgefragt, deshalb sollten sich Interessierte rechtzeitig anmelden. Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt im Konfliktfall anhand des jeweiligen Dienstzeitendes.

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