Stellungnahme des DBwV zum Bundesalimentationsgesetz
Beförderungsstopp für Feldwebel: Fragen über Fragen!
Schweriner Sicherheitsdialog: Künstliche Intelligenz zwischen Potenzial und Gefahr
Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Im Bundestag: Bundeskanzler Friedrich Merz stellt sich den Fragen der Abgeordneten
Empfehlungen der Rentenkommission: Keine Einbeziehung von Soldaten und Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV)
Wüstner: „Nicht ausreichend Freiwillige? Kein Wunder!“
Sichtbares Zeichen des Gedenkens und der Wertschätzung
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Erinnerung an Alexander Schleiernick, Oleg Meiling und Martin Brunn
Berlin feiert die Veteranen
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Gemeinschaftsgefühl im Norden: Die Landesversammlung Nord 2021 wird von Adendorf bei Lüneburg aus geleitet. Foto: DBwV/Aikaterini Karanika
Vom 3. bis 5. Juni 2025 findet gemäß § 18 Absatz 1 der Satzung des Deutschen BundeswehrVerbandes e.V. (DBwV) in Form der Beschlussfassung der 21. Hauptversammlung die Landesversammlung Nord statt.
Tagungsort: Maritim Strandhotel Travemünde Trelleborgallee 2 23570 Lübeck-Travemünde
Die Landesversammlung 2025 ist gemäß § 18 Abs. 1 der Satzung eine Antragsversammlung und hat daher gemäß § 21 der Satzung folgende Inhalte:
Die gewählten Delegierten erhalten zeitgerecht eine detaillierte Tagesordnung der Landesversammlung 2025.
Standortversammlungen und Mitgliederversammlungen der selbstständigen Kameradschaften (sowie der Landesvorstand) sind berechtigt, über die Vorlage von Anträgen zur Landesversammlung zu beschließen. Mit Ausnahme der Landesversammlung selbst sind alle Anträge dem Landesvorstand gemäß § 21 Absatz 2 der Satzung spätestens drei Monate vor der Antragsversammlung dem Landesvorstand vorzulegen.
Daher sind diese bis zum 2. März 2025 (23:59 Uhr) zu übersenden, erstmalig ausschließlich digital.
Näheres zur Landesversammlung 2025 siehe Landesrundschreiben 1/2025 vom 6. Januar 2025
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