DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
„So einen Aufwuchs hat es seit 1955 nicht gegeben“
Antrittsbesuch bei L92
Wahl zum 3. Vertrauenspersonenausschuss Heer – die Kandidaten des DBwV
Vor 55 Jahren: Der Kniefall von Warschau
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Mehr Befugnisse für Feldjäger
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UNMISS und EU NAVFOR Aspides sollen bis 2026 verlängert werden
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Ein starkes Signal für die Veteranenbewegung
Erinnerung an Oberstleutnant Armin-Harry Franz
Gedenken: Erinnerung an Patrick Behlke und Roman Schmidt
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Gemeinschaftsgefühl im Norden: Die Landesversammlung Nord 2021 wird von Adendorf bei Lüneburg aus geleitet. Foto: DBwV/Aikaterini Karanika
Vom 3. bis 5. Juni 2025 findet gemäß § 18 Absatz 1 der Satzung des Deutschen BundeswehrVerbandes e.V. (DBwV) in Form der Beschlussfassung der 21. Hauptversammlung die Landesversammlung Nord statt.
Tagungsort: Maritim Strandhotel Travemünde Trelleborgallee 2 23570 Lübeck-Travemünde
Die Landesversammlung 2025 ist gemäß § 18 Abs. 1 der Satzung eine Antragsversammlung und hat daher gemäß § 21 der Satzung folgende Inhalte:
Die gewählten Delegierten erhalten zeitgerecht eine detaillierte Tagesordnung der Landesversammlung 2025.
Standortversammlungen und Mitgliederversammlungen der selbstständigen Kameradschaften (sowie der Landesvorstand) sind berechtigt, über die Vorlage von Anträgen zur Landesversammlung zu beschließen. Mit Ausnahme der Landesversammlung selbst sind alle Anträge dem Landesvorstand gemäß § 21 Absatz 2 der Satzung spätestens drei Monate vor der Antragsversammlung dem Landesvorstand vorzulegen.
Daher sind diese bis zum 2. März 2025 (23:59 Uhr) zu übersenden, erstmalig ausschließlich digital.
Näheres zur Landesversammlung 2025 siehe Landesrundschreiben 1/2025 vom 6. Januar 2025
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