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Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
„So einen Aufwuchs hat es seit 1955 nicht gegeben“
Antrittsbesuch bei L92
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Durchbruch bei den Beihilfe-Bearbeitungszeiten: Bundestag beschließt Verbesserungen
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Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Ein starkes Signal für die Veteranenbewegung
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Gedenken: Erinnerung an Patrick Behlke und Roman Schmidt
Gedenken: Erinnerung an Feldwebel Alexander Arndt
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Für Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) kann auch eine Bedarfswehrpflicht Thema werden, wenn die Freiwilligkeit, auf der das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz basiert, nicht ausreicht. Foto: picture alliance/dpa/Christoph Gateau
14 Jahre nach dem Beschluss zur Aussetzung der im Grundgesetz verankerten Wehrpflicht für Männer hat der Bundestag heute mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD dem Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG) zugestimmt, Bündnis 90/Die Grünen, Linkspartei und AfD stimmten dagegen.
Man kann diese Entscheidung historisch nennen, denn damit werden Wehrerfassung und verpflichtende Musterung wieder eingeführt. Dies gilt als wichtiger Schritt zum erforderlichen personellen Aufwuchs der Bundeswehr. Die Truppe soll bis zum Jahr 2035 laut dem im Gesetz verankerten Aufwuchsplan eine Stärke von bis zu 270.000 aktiven Soldaten und 200.000 Reservisten haben.
Nachdem das Gesetz am 16. Oktober eingebracht worden war, hat die Koalition Inhalte verändert, die in einem Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD zusammengefasst worden sind. Ein Punkt: Die neuen Wehrdienstleistenden werden zuerst keine Soldaten auf Zeit, sie bleiben Freiwillig Wehrdienstleistende (FWDL). Bei der Anhörung zum Gesetzentwurf im Verteidigungsausschuss war der Bundesvorsitzende Oberst André Wüstner als Sachverständiger gefragt. Fazit: „Angesichts der Größenordnung des gebotenen personellen Aufwuchses fehlt dem DBwV die Zuversicht, dass die Personalgewinnung allein auf freiwilliger Basis erfolgen kann. Es bleibt eine fahrlässige Wette auf die Zukunft. Wer verteidigungsfähig ist, schreckt ab, wer dies nicht ist, lädt ein“, hat der Bundesvorsitzende immer wieder deutlich gemacht.
Während der Debatte im Bundestag am Freitag wurde engagiert gestritten: „Uns ist etwas Gutes gelungen, ein modernes Wehrdienstgesetz, moderne Ausbildungsformate, wir führen die Wehrerfassung wieder ein. Die Bundeswehr wird wieder Thema an den Abendbrottischen, da muss sie hin, in die Mitte der Gesellschaft. Wir behalten das Heft des Handelns in der Hand und könnten eine Bedarfswehrpflicht beschließen. Wir modernisieren den Wehrdienst im Vertrauen auf Euch“, sagte die stellv. SPD-Fraktionsvorsitzende Siemtje Möller zu Beginn.Für den stellv. Vorsitzenden der Fraktion von CDU/CSU, Norbert Röttgen, ist das Gesetz eine Antwort auf die Bedrohungslage in Europa. „Eine einsatzfähige Bundeswehr ist ein bedeutender sicherheitspolitischer Beitrag. Dieses Gesetz ist eine gute Nachricht für Deutschland und Europa. Wir haben keinen Zweifel, dass mit diesem Krieg Russlands die Freiheit Europas bedroht wird. Wir haben die Realität von Krieg. Wir müssen uns verteidigen können, um uns nicht verteidigen zu müssen.“
Bündnis 90/Die Grünen sind für eine gesamtstaatliche Sicherheitsvorsorge, nicht nur mit der Bundeswehr: „Der personelle Aufwuchs bei der Bundeswehr ist wichtig, aber wir müssen zivile und militärische Verteidigung zusammen denken. Warum hat man den Fragebogen nicht so gestaltet, dass alle Generationen und alle Geschlechter sich beteiligen können? Warum fragt man nicht systematisch die Kompetenzen ab? Wir als Grüne fordern eine Koordinierungsstelle für das gesamtstaatliche Krisenmanagement im Kanzleramt. Die Kluft ist riesig, wir haben eine große Bedrohungslage, aber Sie bieten mit diesem Gesetz nur eine ganz kleine Lösung“, erklärte die verteidigungspolitische Sprecherin Sara Nanni.
Für Minister Boris Pistorius ist klar, dass auch eine Bedarfswehrpflicht Thema werden kann, wenn die Freiwilligkeit, auf der das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz basiert, nicht ausreicht, um den nötigen Aufwuchs zu schaffen: „Deutschland ist zum Schrittmacher für Verteidigung in Europa geworden. Wir müssen klar machen, warum wir das tun, wir müssen auch streiten und zuhören. Es sind viel mehr bereit, Verantwortung zu übernehmen, als man uns das glauben machen will. Wir wollen einen Fragebogen und eine Musterung, die niemandem wehtut. Zur Ehrlichkeit gehört, wenn es nicht reicht, werden wir um eine Teilwehrpflicht nicht umhinkommen, um dieses Land schützen zu können. Unsere Bundeswehr schützt auch diejenigen, die gegen sie sind.“
Der „Neue Wehrdienst“ ist zunächst freiwillig. Er soll so attraktiv sein, dass bereits im Jahr 2026 bis zu 20.000 Freiwillig Wehrdienstleistende rekrutiert werden können, bis zum Jahre 2031 sollen jährlich 40.000 neue Rekruten eingestellt werden. Die Bundeswehr, das hat Verteidigungsminister Boris Pistorius bei der Bundeswehrtagung versprochen, will dafür zügig mehr Unterbringungsmöglichkeiten und Ausbildungskapazitäten schaffen. Wehrpflichtige Deutsche sollen ab 2026 mit einem Fragebogen eine Bereitschaftserklärung für den Dienst in den Streitkräften abgeben und sich ab Juli 2027 einer Musterung zu unterziehen.
Es ist mit rund 300.000 Wehrpflichtigen pro Jahr zu rechnen. Für Männer soll die Beantwortung des Fragebogens verpflichtend sein, für Frauen freiwillig. Für alle Männer, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden, soll die Musterung wieder zur Pflicht werden. Wird ein sogenannter Aufwuchskorridor (siehe Grafik) nicht eingehalten, kann der Bundestag in einem erneuten Gesetzgebungsverfahren eine „Bedarfswehrpflicht“ beraten und beschließen.
Der Bund wird für das Jahr 2026 Mehrkosten für den Wehrdienst in Höhe von 500 Millionen Euro im Etat des Bundesverteidigungsministeriums einplanen, weitere 50 Millionen sollen für Plätze im Bundesfreiwilligendienst verwendet werden.
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