Ein Feldjäger auf dem Truppenübungsplatz Munster: Die Militärpolizei der Bundeswehr erhält mit dem neuen Artikelgesetz erweiterte Befugnisse. Foto: Bundeswehr/Jana Neumann

Ein Feldjäger auf dem Truppenübungsplatz Munster: Die Militärpolizei der Bundeswehr erhält mit dem neuen Artikelgesetz erweiterte Befugnisse. Foto: Bundeswehr/Jana Neumann

05.12.2025
Von Katja Gersemann

Mehr Befugnisse für Feldjäger

Gestern wurde das Artikelgesetz Militärische Sicherheit beschlossen. Dem DBwV ist es kurz vor der abschließenden Beratung im Bundestag noch gelungen, wichtige Verbesserungen für Feldjäger zu erreichen.

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag mit den Stimmen der Regierungskoalition das Gesetz zur Stärkung der Militärischen Sicherheit in der Bundeswehr beschlossen. Mit diesem Gesetzespaket will die Regierung die Bundeswehr stärken und die Militärische Sicherheit erhöhen. Die Bundeswehr sei vermehrt Angriffsziel von Sabotage und Spionage, hieß es in der Debatte im Bundestag zur Begründung. „Wir handeln entschlossen und schnell, weil moderne Bedrohungen moderne Antworten brauchen“, sagte Verteidigungspolitikerin Marja-Liisa Völlers (SPD).

Im Kern wird das Gesetz über den Militärischen Abschirmdienst neu gefasst, weshalb auch viele Beobachter vom „neuen MAD-Gesetz“ sprechen. „Mit Blick auf die Brigade in Litauen bestand dringender Handlungsbedarf, eine rechtliche Grundlage für den MAD zu schaffen – für die Sicherheit unserer Soldaten“, sagte Jan-Wilhelm Pohlmann (CDU/CSU).

DBwV begrüßt neues Gesetz

Der DBwV begrüßt das neue MAD-Gesetz auch deshalb ausdrücklich. Im Fokus standen im Rahmen dieses Gesetzespaketes allerdings zwei andere Schwerpunkte, allen voran das „Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie durch zivile Wachpersonen“ (Unmittelbarer-Zwang-Gesetz), in dem die Befugnisse der Feldjäger ausgeweitet wurden.

„Vor dem Hintergrund der wachsenden Bedrohungen durch Drohnen war es dringend notwendig, dass die Befugnisse der Feldjäger an die sicherheitspolitische Lage angepasst werden“, sagte der Vorsitzende der Säule Unterstützungsbereich im DBwV-Bundesvorstand, Oberstabsfeldwebel Ronny Schlenzig. Schlenzig nahm Anfang November 2025 auf Einladung der CDU/CSU-Fraktion als Sachverständiger an der Öffentlichen Anhörung zum Artikelgesetz Militärische Sicherheit teil.

Dem DBwV gelang es, im parlamentarischen Prozess noch massive Verbesserungen für die Feldjäger zu erzielen. Der ursprüngliche Entwurf des Gesetzes sah nur eine geringe Ausweitung der Kompetenzen für militärisches Sicherheitspersonal vor und blieb damit deutlich hinter den Erfordernissen für eine Reaktion auf die zunehmend hybriden Bedrohungsszenarien unterhalb der Ebene des Spannungs- und Verteidigungsfalls zurück. So fehlten beispielsweise notwendige Befugnisse zur Verkehrslenkung im Zusammenhang mit militärischem Verkehr und zur Eigensicherung des Personals.

Sowohl in Gesprächen mit Abgeordneten als auch in der Öffentlichen Anhörung wiesen Schlenzig und der DBwV-Justitiar, Major d.R. Christian Sieh, immer wieder darauf hin, dass weitreichendere Änderungen dringend nötig seien. Sieh nahm für die SPD als Sachverständiger an der Öffentlichen Anhörung teil. Dass gleich zwei Vertreter eines Verbandes zu einer Anhörung geladen werden, ist ein eher ungewöhnlicher Vorgang und zeigt, welche Expertise dem DBwV beigemessen wird.

Gesetz auf Druck des Verbandes nachgeschärft

Der Einsatz hat sich gelohnt: Feldjäger sollen nun endlich die Befugnis bekommen, „Verkehrsregelung bei Durchführung von militärisch notwendigen Verkehrsbewegungen zu Erfüllung von Aufgaben der Landes- und Bündnisverteidigung“ durchzuführen. Bislang war die Bundeswehr hier auf kommunale bzw. polizeiliche Unterstützung angewiesen. Vor dem Hintergrund, dass es in der „Drehscheibe Deutschland“ vermehrt zu Truppenbewegungen (auch durch Truppen anderer Nationen) kommen wird und der Tatsache, dass zum Beispiel in einem Krisenszenario unterhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls die Polizeikräfte von Bund und Ländern überdehnt sein werden, war dies offenkundig eine aus der Zeit gefallene Regelung. „Mit dieser Regelung schaffen wir unnötige Bürokratie ab“, so Unionspolitiker Pohlmann.

Ein weiteres Problem war, dass zwar die Möglichkeiten der Feldjäger, Identitätsfeststellungen im militärischen Bereich, außerhalb eines militärischen Bereichs oder im „nahen Umfeld“ eines militärischen Sicherheitsbereichs vorzunehmen, erweitert werden sollten – die Vorschrift aber letztlich so formuliert war, dass eine handlungssichere Anwendung nicht möglich gewesen wäre. Hier wurde auf Druck des DBwV nachgeschärft.

Eine weitere Regelung, die zuletzt noch korrigiert wurde: Der Entwurf sah vor, dass Personen nur von Personen des gleichen Geschlechts zur Identitätsfeststellung durchsucht werden dürfen. Künftig gilt nun aber, dass auch Personen des anderen Geschlechts durchsuchen dürfen, wenn Gefahr in Verzug ist. „Eine praxistaugliche Lösung, mit der eine Forderung des DBwV, die wir auch in der öffentlichen Anhörung vorgebracht haben, erfüllt wurde“, so Schlenzig.

Verbesserter Eigenschutz

Von großer Bedeutung ist die Erweiterung der Befugnisse der Feldjäger auf die Durchsuchung zum Eigenschutz, wenn dies „nach den Umständen zum Schutz von Angehörigen der verbündeten Streitkräfte, der Person selbst oder eines Dritten gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich“ ist. Ebenso können die mitgeführten Gegenstände der Person durchsucht werden. Bislang war dies Feldjägern rechtlich nicht möglich, selbst wenn sie den Verdacht hatten, dass verdächtige Personen Waffen oder explosive Stoffe mit sich führten.

Mit Blick auf das Bundeswehr-Schutz-Gesetz freut sich der DBwV, dass sich die verbandliche Unterstützung der neuen „unterstützten Verfassungstreueprüfung“ – die von verschiedenen anderen Seiten kritisiert wurde – ausgezahlt hat: Die Regelung blieb im Gesetz. Man werde Einstellungen deutlich beschleunigen, das sei entscheidend, denn die Bundeswehr brauche Personal, und sie brauche es schnell, sagte die Verteidigungspolitikerin Völlers.

„Es handelt sich um eine zweckmäßige Vorstufe zur weiterhin für die meisten Verwendungen erforderlichen Sicherheitsüberprüfung, die eine zügigere Antwort auf die Frage liefert, ob einem Bewerber jedenfalls die Grundbefähigung für den Dienst an der Waffe vermittelt werden kann“, sagte Christian Sieh. „Das ist eine erhebliche Verwaltungsvereinfachung, von der Bewerber und Truppe gleichermaßen profitieren, ohne dass die Sicherheit gefährdet wird.“ 

Die Positionen zum Entwurf des Artikelgesetz Militärische Sicherheit finden sich ausführlich in den Stellungnahmen des DBwV zur öffentlichen Anhörung: 

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