Stellungnahme des DBwV zum Bundesalimentationsgesetz
Beförderungsstopp für Feldwebel: Fragen über Fragen!
Schweriner Sicherheitsdialog: Künstliche Intelligenz zwischen Potenzial und Gefahr
Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Im Bundestag: Bundeskanzler Friedrich Merz stellt sich den Fragen der Abgeordneten
Empfehlungen der Rentenkommission: Keine Einbeziehung von Soldaten und Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV)
Wüstner: „Nicht ausreichend Freiwillige? Kein Wunder!“
Sichtbares Zeichen des Gedenkens und der Wertschätzung
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Erinnerung an Alexander Schleiernick, Oleg Meiling und Martin Brunn
Berlin feiert die Veteranen
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Sascha Altenhofen (von links), Thomas Geis („Conti“), Hannes Dreier (Stv. ERH-Vorsitzender im LV Nord) und Thomas Behr. Foto: DBwV
Dötlingen. Herausforderungen rund um die Landesversammlung Nord 2025 brachte Oberstabsfeldwebel Oliver Sekuli Mandatsträgern in Dötlingen nahe. Der Vorsitzende im Bezirk 6 informierte Vertreter seiner Kameradschaften darüber hinaus über die Arbeit in seinem Bezirk und im Hauptpersonalrat. Weitere Themen der Veranstaltung waren die Eingliederung der Soldaten auf Zeit, aktuelle Informationen aus dem Landesverband sowie über „Die Continentale“, Partnerin der Förderungsgesellschaft (FöG) des DBwV.
Der Landesvorsitzende Oberst Thomas Behr ging in seinen Ausführungen auf die politische Entwicklung im Bund ein. Er verwies unter anderem auf den um 100 Sitze verringerten nächsten Bundestag und zu erwartende Änderungen in dessen Zusammensetzung. Mit Blick auf die künftige finanzielle Ausstattung der Bundeswehr, aber auch auf den Haushalt insgesamt, stellte er fest: „Das Problem ist - keine Kohle!“ Zu den die Bundeswehr betreffenden Gesetzesvorhaben ging er auf die Frage ein, inwieweit diese oder Teile davon noch vor Auflösung des 20. Bundestages verabschiedet werden. Eine Antwort darauf ist seinen Angaben nach derzeit völlig offen.
Vom Bundesvorstand war Oberstabsfeldwebel Sascha Altenhofen zu Gast. Der Vorsitzende Fachbereich Beteiligungsrechte gab einen Ausblick auf die vom DBwV angestoßenen gesetzlichen Änderungen, beispielsweise betr. Wehrdisziplinarordnung, das Wehrstrafgesetz und das Soldatengesetz. Er verwies auf die laufenden Anstrengungen in Sachen Beteiligungsrechte und deren Verbesserung mit Blick auf die Reorganisation der Bundeswehr. Altenhofen hofft, dass die wichtigen Vorlagen zu Gesetzesvorhaben trotz der innenpolitischen Lage noch im Verteidigungsministerium bearbeitet werden. Ansonsten müssen notwendige Gesetzesmaßnahmen einem neuen Bundestag und einer neuen Regierung wieder erneut nahegebracht werden.
Sekuli stellte sich im Rahmen der zweitägigen Veranstaltung der Diskussion mit seinen Mandatsträgern. In Sachen Ehrenamt bat er darum, nicht nur Nachwuchs für Ämter in den Kameradschaften zu gewinnen, sondern auch für die Ebene Bezirk. Er forderte sie dazu auf, demokratisch gefasste Entscheidungen hinzunehmen, in der Kameradschaftsarbeit auch neue Wege zu beschreiten und bei Meinungsverschiedenheiten kritisch, aber sachlich und konstruktiv an ihn heranzutreten. Eine Forderung, die so sicherlich für alle Bezirke einschließlich der Ehemaligen, Reservisten und Hinterbliebenen gilt.
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