Zur Versammlung kamen nur rund 25 Mitglieder. Foto: LV Nord

Zur Versammlung kamen nur rund 25 Mitglieder. Foto: LV Nord

11.04.2024
jf

Northeimer bestätigen Vorstand

Northeim. Der Vorstand der Northeimer Kameradschaft der Ehemaligen, Reservisten und Hinterbliebenen (ERH) lud zur Mitglieder- und Wahlversammlung in die Räumlichkeiten des Kameradenkreises der ehemaligen Garnison Northeim ein. Als Wahlleiter wurde der stellvertretende Vorsitzende ERH im Landesverband Nord, Stabsfeldwebel Hannes Dreier, gewonnen. Für diesen war es eine Rückkehr an die erste Station seines militärischen Werdegangs, denn dort trat er damals seinen Wehrdienst an.

Oberstabsfeldwebel a.D. Armin Komander, stellvertretender Vorsitzender der Northeimer Ehemaligen, ließ in kurzen Worten das Jahr 2023 Revue passieren. Dabei hob er besonders das Sommerfest im August und den Adventsnachmittag hervor. In seinem Tätigkeitsbericht zeigte er auf, dass der Vorstand in zwölf Sitzungen und unzähligen ehrenamtlichen Stunden die Geschicke der Northeim Kameradschaft gelenkt hat. Die sieben durchgeführten Ehrungen für 60-jährige Mitgliedschaft im DBwV rief er in Erinnerung und dankte allen Mitgliedern für ihre Treue zum Verband.

Nachdem Dreier einstimmig zum Wahlleiter bestimmt worden war, führte dieser die Abstimmung in seiner bekannt routinierten Art durch. Als Vorsitzender wurde Stabsfeldwebel a.D. Hennig Pütz wiedergewählt. Auch sein Stellvertreter, Oberstabsfeldwebel a.D. Armin Komander, bleibt im Amt. Als Schriftführer wurde Hauptmann a.D. Olaf Kleinhans neu in den Vorstand gewählt, Kassenverwalter bleibt für weitere zwei Jahre Stabsfeldwebel a.D. Harald Exler. Die Stabsfeldwebel a.D. Joachim Huttanus, Thorolf Voeckel und Rainer Kurre wurden als Beisitzer bestätigt. Neu in dieser Funktion kommt Obermaat d.R. Dennis Dreyer dazu.

Nach der Wahl der Delegierten für die Landesversammlung 2025 informierte Hannes Dreier kurz über die aktuellen Änderungen in der Bundesbeihilfeverordnung. Auf die Frage aus dem Auditorium, „warum nicht alle Krankenhäuser eine Direktabrechnung mit der Beihilfe anbieten“, konnte Dreier nur feststellen, dass ja nicht einmal die Bundeswehrkrankenhäuser diesen Service anbieten: „Warum sollten es dann die zivilen Krankenhäuser tun?“ Beklagt wurde auch, dass die Beihilfestellen telefonisch im Prinzip nie zu erreichen seien und wenn, kämen sich die Beihilfeberechtigen wie Bittsteller vor. „Leider“, so stellte Dreier fest, „gäbe es keinen Rechtsanspruch auf eine schnelle bzw. pünktliche Zahlung der Beihilfe.“

Armin Komander dankte abschließend dem Vortragenden für sein Kommen, die Durchführung der Vorstandswahl und die Ausführungen zur Beihilfe sowie die aktuellen Informationen.

Mit Rat und Hilfe stets an Ihrer Seite!

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Alle Ansprechpartner im Überblick