DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
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Antrittsbesuch bei L92
Neue Alimentations-Entscheidung des BVerfG zur Berliner Beamtenbesoldung unterstreicht Verfassungswidrigkeit
Volkstrauertag: Gegen das Vergessen
Erinnerung an Oberstleutnant Armin-Harry Franz
„Wir wollen, dass Deutschland sich verteidigen kann“
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
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Berufsinformationsmesse in Burg
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Bundestag berät über vier Auslandseinsätze
UNMISS und EU NAVFOR Aspides sollen bis 2026 verlängert werden
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Gedenken: Erinnerung an Patrick Behlke und Roman Schmidt
Gedenken: Erinnerung an Feldwebel Alexander Arndt
Gedenken: Erinnerung an Oberstabsarzt Dr. Dieter Eißing
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Teilnehmer der Fach-/Zielgruppentagung “Zivile Beschäftigte“ in Langenau Foto: DBwV/ik
Langenau. Die diesjährige Tagung mit Zivilen Beschäftigten aus Süddeutschland Ende November stand ganz im Zeichnen der Auswertung der Ergebnisse der 20. Hauptversammlung des DBwV. Der Landesvorsitzende Süddeutschland, Stabsfeldwebel a.D. Gerhard Stärk, stellte in seiner Rückschau auf die Hauptversammlung den 13 Beamten/innen und Arbeitnehmern/innen die beschlossene Ausrichtung der Verbandspolitik für die kommenden Jahre vor.
Ein Ergebnis sei auch die stärkere Berücksichtigung von Belangen Ziviler Beschäftigter im Verband. So werde es künftig einen Beisitzer für Zivile Beschäftigte in den Landesvorständen geben. Stärk will diesen Beisitzer spätestens bis Mitte 2018 im Landesvorstand Süddeutschland etablieren und nicht bis zu einer Wahl bei der Landesversammlung 2019 warten.
Der Vorsitzende des Fachbereichs Zivile Beschäftigte im Bundesvorstand, Klaus-Hermann Scharf, begründete in seiner Nachlese zur Hauptversammlung die Erweiterung des Bundesvorstands und die Änderung der Satzung. Daraus resultiere auch die Anpassung des Mitgliederbeitrags ab 01.07.2018. Des Weiteren stellte Scharf seinen Zeitplan für die Umsetzung der über 100 Beschlüsse zu Forderungen Ziviler Beschäftigter vor. In der anschließenden Diskussion – moderiert durch die Ansprechpartnerin Zivile Beschäftigte im Landesverband, Gabriele Bühler-Seidel - priorisierten die Teilnehmer die Beschlüsse der HV, um sie in zwei Forderungspapieren zu bündeln.
Scharf informierte über das Personalentwicklungskonzept für Zivile Beschäftigte (Tarifbeschäftigte), welches ab 01.01.2018 anzuwenden ist und der Personalbindung diene. Ziel sei es, in Personalgesprächen der Vorgesetzten mit ihren Tarifbeschäftigten Qualifizierungs-/Weiterbildungsmöglichkeiten anzubieten. Der DBwV fordere, dies auch zu verbinden mit dem Angebot von Lehrgängen und für höherwertige Dienstposten. Zudem seien in der Anwendung noch viele Fragen offen wie zur Kontrolle der Umsetzung, zur Aufbewahrung der Gesprächsprotokolle oder Verfahrensweise bei militärisch geführten Dienststellen mit zivilen Beschäftigten.
Die neue „Rahmendienstvereinbarung Arbeitszeit“ biete vielfältige Möglichkeiten der Gestaltung von Arbeitszeitmodellen wie Gleitzeit mit und ohne Kern- oder Funktionszeit oder Individualvereinbarungen für Zivilen Beschäftigte, so Scharf. Diese gelte es verantwortungsbewusst durch Personalräte mitzugestalten.Trotz Stärkung der Position Ziviler Beschäftigter im Verband zeigten sich die Teilnehmer über ihre Wahrnehmung im DBwV unzufrieden. So nähmen Zivile Beschäftigte in der Bundeswehr den DBwV immer noch als Interessenvertretung der Soldaten/innen wahr. Bestärkt wird diese Wahrnehmung durch Fokussierung auf Themen der Soldaten/innen in den verschiedenen Medien des Verbands. Beispielhaft seien die Sonderseiten der November-Ausgabe des Verbandsmagazins „Versorgung und Ehemalige“, die gezielt Berufssoldaten ansprächen, obwohl Beamte genauso davon betroffen sind. Hier wünschten sich die Teilnehmer insgesamt mehr Aufmerksamkeit für den Bereich Zivile Beschäftigte.
Der neugewählte Vorsitzende des Fachbereichs Besoldung, Haushalt und Laufbahnrecht, Oberstleutnant i.G. Dr. Detlef Buch, erläuterte in seinem Vortrag die Forderung des DBwV von 6,5 Prozent für die neue Tarifrunde. Zudem stellte er die fünf Gesetzesvorhaben des DBwV für 2018 vor, dabei das Bundesbesoldungs-verbesserungsanpassungsgesetz (BBVAnpG) und das sogenannte Artikelgesetz II („Gesetz zur nachhaltigen Stärkung der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr“). Ziel sei die Wirksamkeit der Gesetze bis 01.01.2019 zu erreichen. Einer Öffnung der Laufbahnen im zivilen Bereich ähnlich wie bei den Soldaten – in der anschließenden Diskussion von Arbeitnehmern/innen vorgeschlagen – gab Buch wegen Zuständigkeit des BMI keine Aussicht auf Erfolg.
Der Landesvorsitzende beendete die von intensiven Diskussionen begleitete Tagung mit der Bitte, sich bei den Kameradschaften in den Standorten für eine Mitarbeit als Mandatsträger anzubieten. Stärk betonte mit Blick auf die Themen der Tagung, dass der DBwV bei aller Kritik Interessen Ziviler Beschäftigter der Bundeswehr deutlich kompetenter vertrete als dies Gewerkschaften vermögen. Die Mitgliedschaft im DBwV lohne sich deshalb für Zivile Beschäftigte.
Informationen zur nächsten Tagung am 27./28.11.2018 werden im Kalender Landesverband Süddeutschland bereitgestellt.
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