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Verbesserungen durch das Artikelgesetz Zeitenwende und die flankierenden Verordnungen
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Wie das Amt Blank zum BMVg wurde
Gesetzentwurf: Beschaffung soll weiter beschleunigt werden
Anpassung der Geldleistungen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz zum 1.Juli 2025
Soldatentag bei Thales Deutschland in Wilhelmshaven
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Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Bundestag berät über drei Auslandseinsätze
Schweres Gewusel im Kopf
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120 Kilometer für 120 Gefallene
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27 Kilometer für gefallene NATO-Soldatinnen und Soldaten
Einsatz, Trauma, Heimkehr – drei Stimmen, die unter die Haut gehen
Aufklärung zu Neuerungen und finanziellen Absicherungen gab es für die Ehemaligen in Idar-Oberstein. Foto: KERH Idar-Oberstein
Zur Monatsversammlung der Kameradschaft Ehemalige, Reservisten und Hinterbliebene (KERH) Idar-Oberstein fanden sich im November über 50 interessierte Mitglieder im Kasino der Artilleristenkameradschaft ein. Schwerpunkt des Abends war die 10. Änderungsverordnung zur Bundesbeihilfeverordnung mit besonderem Fokus auf das Thema „Wahlleistung Unterkunft bei einem stationären Krankenhausaufenthalt“. Eine wichtige Neuerung, die viele überraschte: Die Unterbringung in einem 2-Bett-Zimmer ist nicht mehr vollständig beihilfefähig. Stattdessen wird lediglich eine Pauschale von 51,79 € pro Tag mit dem persönlichen Beihilfesatz angerechnet, so Alexander Wirt, von der Continentale Krankenversicherung, Bezirksdirektion Birkenfeld. Wer weiterhin kostenneutral in einem 2-Bett-Zimmer untergebracht werden möchte, sollte sich über Möglichkeiten zur Schließung dieser finanziellen Lücke informieren, wie z.B. durch eine Krankenhaustagegeldversicherung (KTG).
Ein aktuelles Beispiel lieferte die Continentale Krankenversicherung, die derzeit eine Sonderaktion anbietet: Die Erhöhung einer bestehenden Krankenhaustagegeldversicherung ist ohne Gesundheitsprüfung möglich. Anhand eines praktischen Beispiels aus dem Krankenhaus Idar-Oberstein erklärte Conti-Fachmann Alexander Wirt anschaulich die Änderungen und erläuterte die Berechnungen. Weitere Änderungen in der Bundesbeihilfeverordnung, wie die Verlängerung der Antragsfrist auf drei Jahre, die Einführung von Übergangspflege im Krankenhaus sowie die Nutzung digitaler Gesundheitsanwendungen, wurden ebenfalls thematisiert. Damit erhielten die Mitglieder einen umfassenden Überblick über den aktuellen Sachstand der Beihilfe. Die positive Resonanz auf die Veranstaltung hat den Vorstand ermutigt, ähnliche Info-Abende auch im Jahr 2025 anzubieten berichtet der KERH Vorsitzende Stabsfeldwebel a.D. Michael Hochmut. Mein besonderer Dank gilt Alexander Wirt von der Continentale Krankenversicherung, der mit seiner fachlichen Expertise und angenehmen Vortragsweise überzeugte.
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