Stellungnahme des DBwV zum Bundesalimentationsgesetz
Beförderungsstopp für Feldwebel: Fragen über Fragen!
Schweriner Sicherheitsdialog: Künstliche Intelligenz zwischen Potenzial und Gefahr
Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Infektionen sind unmittelbarer Faktor militärischer Verwundbarkeit
Im Bundestag: Bundeskanzler Friedrich Merz stellt sich den Fragen der Abgeordneten
Empfehlungen der Rentenkommission: Keine Einbeziehung von Soldaten und Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV)
Wüstner: „Nicht ausreichend Freiwillige? Kein Wunder!“
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Erinnerung an Alexander Schleiernick, Oleg Meiling und Martin Brunn
Berlin feiert die Veteranen
Sichtbares Zeichen des Gedenkens und der Wertschätzung
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Die Vorbereitungen auf LV/BV erfordern flexible Kinderbetreuung: In Mayen nutzten zahlreiche Eltern die Möglichkeit, um sich über die Vorteile der Kindertagespflege zu informieren. Foto: ZOpKom
Beim Familienfest „OpKom Live“ informierten eine Tagesmutter und ein Tagesvater aus dem Eifelstandort Mayen zahlreiche Eltern in persönlichen Gesprächen über die Vorteile der Kindertagespflege. Der rechtliche Anspruch auf Betreuung eines Kindes besteht bereits ab dem ersten Lebensjahr und endet erst mit dem 14. Lebensjahr! Somit können Tagesmütter und -väter sowohl Kleinkinder als auch schulpflichtige Kinder ganztägig oder stundenweise professionell betreuen. Das eröffnet in Bedarfsfällen auch Möglichkeiten der flexiblen Betreuung für lebensältere Kinder.
Tagesmütter und Tagesväter sind vom Jugendamt qualifizierte und geschulte Personen. Die Kosten für die Kindertagespflege werden (bis zu einem festgelegten Umfang) vom Jugendamt getragen. Das Interesse seitens der Eltern aus dem Zentrum Operative Kommunikation der Bundeswehr an flexiblen Betreuungsangeboten ist sehr hoch und die Resonanz auf den Informationsstand der Kindertagespflege war überzeugend positiv, berichtet der Vorsitzende der Standortkameradschaft, Oberstleutnant Dr. Dirk Drews, von der Veranstaltung.
„Die Refokussierung der Bundeswehr auf Landes- und Bündnisverteidigung (LV/BV) erfordert flexible Angebote in der Kinderbetreuung, damit Eltern als Uniformträger oder Zivilbeschäftigte in der Bundeswehr den aktuellen Erfordernissen gerecht werden können. Starre Öffnungszeiten von Kindergärten (häufig von 08.00 bis 15.00 Uhr) setzen Eltern zumeist unter Stress und erschweren ihnen die Vereinbarkeit von Familie und Dienst. Die Kindertagespflege bietet bedarfsgerechte Betreuungszeiten und somit eine attraktive Alternative!“ stellt Drews fest.
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