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Als zuständiges Ressort hat das Bundesinnenministerium einen Gesetzentwurf zur Übertragung des Tarifergebnisses auf Beamten, Soldaten und Versorgungsempfänger vorgelegt. Foto: picture alliance/Daniel Kalker
Berlin. Es geht voran: Das Bundesinnenministerium hat einen Gesetzentwurf zur Übertragung des im April vereinbarten Tarifergebnisses für den öffentlichen Dienst auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes, auf die Soldatinnen und Soldaten sowie auf die Versorgungsempfänger vorgelegt.
Viele Mitglieder haben sich in den vergangenen Wochen beim DBwV gemeldet, haben nachgefragt, was nun passiert, nachdem Vertreter von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden im April eine Tarifeinigung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes erreicht hatten.
Wie schon in der Vergangenheit ist etwas Geduld gefordert – die Übertragung des Tarifergebnisses auf Beamte, Soldaten und Versorgungsempfänger bedarf einer gesetzlichen Regelung. Und ein entsprechender Entwurf wurde nun vom zuständigen Bundesinnenministerium dem Deutschen BundeswehrVerband zur Stellungnahme vorgelegt.
Inflationsausgleich auch für Versorgungsempfänger
Zu den Inhalten des Gesetzentwurfs: Es ist vorgesehen, dass Beamte und Soldaten in diesem Jahr eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3000 Euro erhalten. Diese Sonderzahlung soll auch den Versorgungsempfängern des Bundes zugutekommen, abhängig von den jeweils maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssätzen in der Hinterbliebenenversorgung. Ab dem 1. März 2024 werden die Besoldungs- und Versorgungbezüge um einen Sockelbetrag von 200 Euro, dann um weitere 5,3 Prozent angehoben.
Mitte Juli soll das Bundeskabinett das Gesetz beschließen, bevor es dann den Abgeordneten des Bundestages zur Beratung und Abstimmung vorgelegt wird. Wann das Geld tatsächlich auf dem Konto der Besoldungs- und Versorgungsempfänger eingeht, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht prognostiziert werden.
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